Verbraucherzentrale Leitfaden: Wer bezahlt die Zahnspange?
Das Thema Zahnspange betrifft die meisten Jugendlichen und damit auch ihre Eltern. Die Verbraucherzentrale NRW will Eltern und Jugendliche vor Kostenfallen schützen.
Düsseldorf. Das Thema betrifft die meisten Jugendlichen und damit auch ihre Eltern: Mehr als die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland, so sagt es die Verbraucherzentrale (VZ) Nordrhein-Westfalen, trägt eine Zahnspange. Doch muss wirklich in so vielen Fällen eine kieferorthopädische Behandlung sein? Die Verbraucherschützer stellen das zumindest in Frage und empfehlen Eltern, sich vorher genau zu informieren, gegebenenfalls auch eine zweite Meinung einzuholen.
In einem 15-seitigen Leitfaden geben die Experten jetzt Ratschläge, was vor der Entscheidung für eine solche Behandlung zu beachten ist. Es werden die Vor- und Nachteile herausnehmbarer und festsitzender Spangen erläutert. Im Kern gilt: Bei herausnehmbaren Spangen dauert die Behandlung länger, bei festsitzenden gibt es bessere Ergebnisse in kürzerer Zeit. Andererseits ist bei letzteren der Zahnpflegeaufwand höher.
Die Verbraucherzentrale sieht sich insbesondere bei einem anderen Aspekt gefordert: bei der Aufklärung über die Kosten und dem Anliegen, den Patienten bzw. dessen Eltern vor Übervorteilung bei den Kosten zu schützen.
Grundsätzlich gilt: Die Krankenkassen übernehmen die vollen Kosten für kieferorthopädische Behandlungen, die bis zum 18. Lebensjahr begonnen wurden. Aber auch nur dann, wenn die Behandlung etwa wegen Zahnfehlstellung indiziert ist. Kosmetische Behandlungen bezahlt die Kasse nicht. Aber auch wenn die Kasse bezahlt, kann es zu Zuzahlungen kommen. Nämlich dann, wenn der Kieferorthopäde die Eltern des jungen Patienten davon überzeugt, dass sie bestimmte Extras bestellen — meist kosmetische Leistungen wie etwa zahnfarbene Brackets. Wer das will, sollte sich die Kosten schriftlich belegen lassen, um nicht später mit einer erhöhten Rechnung konfrontiert zu sein.
Auch von den Kosten, die die Kasse für die Regelbehandlung trägt, müssen die Eltern zunächst 20 Prozent tragen. Sie bekommen diesen Eigenanteil später von der Kasse erstattet, wenn der Kieferorthopäde am Ende der Behandlung deren Erfolg bescheinigt. So soll verhindert werden, dass eine einmal begonnene Behandlung abgebrochen wird.
Den Leitfaden mit einer Checkliste, an was vor einer kieferorthopädischen Behandlung zu denken ist, gibt’s unter