Neues Punktesystem: Der Führerschein ist schneller weg

Am 1. Mai startet das neue Punktesystem für Autofahrer. Es bringt verschärfte Regeln und höhere Bußgelder.

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Berlin. Am 1. Mai wird aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg das Fahreignungsregister. Es ändert sich nicht nur die offizielle Bezeichnung der Punktesammelstelle: Eintragungen für Verkehrsdelikte erfolgen ab Mai nach einem neuen System, zugleich steigen für viele Verstöße die Bußgelder.

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Im reformierten Punktesystem wird neu gezählt. Je nach Schwere einer Tat handeln sich Verkehrssünder künftig einen bis maximal drei Punkte statt wie zuvor bis zu sieben Punkte ein. Dafür wird der Führerschein schon nach acht statt 18 Punkten einkassiert. Neu ist auch, dass es nur noch für sicherheitsgefährdende Verstöße Eintragungen gibt, zum Beispiel fürs Rasen oder Handytelefonieren am Steuer, und nicht mehr für Delikte wie das unberechtigte Fahren in einer Umweltzone. Und: Punkte für einzelne Verstöße verjähren, unabhängig von neuen Eintragungen.

Nach Ansicht von Daniela Mielchen aus dem Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins werden die Regelungen insgesamt erheblich verschärft, „weil fast alle Ein-Punkt-Verstöße trotz der von 18 auf acht Punkte verkürzten Skala Ein-Punkt-Verstöße bleiben“. Erklärtes Ziel des Bundesverkehrsministeriums bei der Reform war es, den Punktekatalog „einfacher, gerechter und transparenter“ zu gestalten.

Diese werden umgerechnet und in das neue System übertragen. Aus bis zu drei alten Punkten wird zum Beispiel einer in der neuen Kartei, 16 bis 17 Punkte auf dem alten Konto ergeben sieben Punkte auf dem neuen.

Verkehrsrechtsanwältin Mielchen sieht in der Umrechnung eine Ungleichbehandlung: „Wer zum Beispiel wegen eines Handyverstoßes einen Punkt hat, steht auf der neuen Punkteskala genauso da wie Wiederholungstäter, die schon dreimal telefonierend am Steuer erwischt wurden.“ Alte Einträge für Delikte, für die es ab Mai keine Punkte mehr gibt, werden gelöscht.

Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt verschwinden nach zweieinhalb Jahren automatisch vom Konto. Bei groben Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten und Straftaten ohne Führerscheinentzug dauert das fünf Jahre. Dazu zählt etwa eine deutlich überhöhte Geschwindigkeit. Die drei Punkte für Straftaten mit Führerscheinsperre wie Alkoholdelikte bleiben zehn Jahre.

Anwältin Mielchen sagt: „Unter Umständen ja.“ Zur Veranschaulichung macht sie folgende Beispielrechnung auf: „Im neuen System wird der Führerschein nach vier Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot entzogen, bislang war das nach fünf bis sechs der Fall.“

Die Bußgelder für viele Verkehrsverstöße steigen. Handytelefonierer beispielsweise werden mit 60 statt 40 Euro zur Kasse gebeten — dieser Betrag ist die neue Punkte-Eintragungsgrenze. Vorfahrt- und Rotlichtverstöße, Fahren ohne Zulassung oder das Widersetzen gegen eine polizeiliche Anweisung werden mit 70 Euro geahndet. Für all diese Verstöße gibt es mindestens einen Punkt.

Andere Verstöße ziehen ab Mai zwar keinen Punkt mehr nach sich, dafür aber ein teils deutlich höheres Bußgeld.

Ja, aber nur noch einen Punkt innerhalb von fünf Jahren, und nur dann, wenn sie maximal fünf Punkte auf ihrem Konto haben. Betroffene müssen dazu ein Fahreignungsseminar mit vier obligatorischen Sitzungen besuchen.

Das Fahreignungsseminar ersetzt die bisherigen Aufbauseminare und kostet nach Angaben des ADAC um die 400 Euro.

Die Auskunft über ihren Punktestand im Fahreignungsregister erhalten Autofahrer nicht automatisch, sie müssen dafür beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Antrag stellen. Das Formular finden sie im Internet unter http://dpaq.de/XFd6Q.