Reparatur: So zahlen Sie weniger
Klare Abmachungen mit den Handwerkern ersparen dem Kunden Ärger und überhöhte Rechnungen.
Düsseldorf. Wenn die Waschmaschine versagt oder die Heizung streikt, befürchten viele Ärger mit dem Handwerker, der beauftragt werden muss. Überraschungen mit überhöhten Rechnungen oder mangelhafter Arbeit sind nicht selten. Beherzigt man jedoch eine einfache Faustregel, kann man sich viel Ärger sparen: "Miteinander Klartext reden", bringt es Markus Saller, Jurist bei der Verbraucherzentrale Bayern, auf den Punkt. Und zwar nicht nach getaner Arbeit, sondern schon vor der Auftragsvergabe, rät der Rechtsexperte. Fünf typische Fallstricke im Umgang mit Handwerkern gibt es.
Soll etwas Neues erstellt werden, ist die Vorgehensweise einfach. Man holt mindestens drei - kostenlose! - Angebote ein und vereinbart schriftlich einen Festpreis. "Wird dagegen auf Basis eines Kostenvoranschlags gearbeitet, darf der Endpreis maximal um 15 Prozent teurer werden", sagt Saller.
Problematischer wird es bei Reparaturen. Hier sind die Kosten oft vorher nicht genau einzuschätzen. Saller rät, bereits am Telefon den Handwerker wissen zu lassen, dass er nur eine Diagnose stellen soll. Ob der Auftrag für eine Reparatur erteilt wird, kann man sich dann noch überlegen. Für eine Diagnose darf der Handwerker allerdings Anfahrt und Arbeitszeit berechnen.
Erst wenn der Kunde die fertige Arbeit für in Ordnung hält, wird der Lohn fällig. "Diese Abnahme durch den Auftraggeber ist enorm wichtig", sagt Saller - viele unterschätzen die Wirkungen der Abnahme. Ist man unzufrieden, sollte man die Arbeit auch nicht abnehmen. "Dann ist der Handwerker in der Beweispflicht, dass er gut gearbeitet hat", sagt der Jurist. Nach der Abnahme muss jedoch der Kunde die Beweise für etwaige Mängel vorlegen. Ist man als Laie überfordert, eine Handwerkerarbeit zu bewerten, ist oft die Einschaltung eines Sachverständigen notwendig.
Es kann für den Kunden einen eklatanten Unterschied machen, ob der Handwerker nach VOB - dem Bauvertragsrecht für Profis - oder nach Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) arbeitet. In der VOB haben die Handwerker mehr Spielraum, was für den Kunden von Nachteil sein kann.
Wichtig: Will ein Handwerker nach VOB arbeiten, muss der Verordnungstext (Teil B) dem Kunden bei Vertragsabschluss zur Verfügung stehen. Sonst ist das Werk nicht wirksam, betont Saller.
Hier wird es knifflig. Es gilt eine Gewährleistungspflicht von zwei bzw. von fünf Jahren bei Arbeiten an Gebäuden. Meist kann der Kunde nicht beurteilen, ob ein Schaden eingetreten ist, weil ein Handwerker mangelhaft gearbeitet hat. Dann benötigt man ein Sachverständigenurteil. Ist die Reklamation allerdings unstreitig, darf der Handwerker innerhalb einer vom Kunden realistisch gesetzten Frist nachbessern. Erst wenn das nicht geschieht, darf man ein anderes Unternehmen beauftragen. Die Kosten muss der säumige Handwerker tragen.
Ist man auf einen Notdienst angewiesen, sollte man auf ortsansässige Firmen setzen, sie berechnen geringere Fahrtkosten. "Aufträge nur auf Basis eines Festpreises vereinbaren", rät Rechtsexperte Saller. Statt bar zu zahlen, kann man vom Handwerker eine Rechnung erwarten, die nachvollziehbar und überprüfbar ist. Es genügt, nur das Nötigste reparieren zu lassen. Perfekt kann die Reparatur zum billigeren Tarif wochentags ausgeführt werden.