„Riestern“ lohnt sich für jeden

Altersvorsorge: Rente gibt es nicht mehr nur vom Staat. Um seinen Lebensstandard zu halten, muss jeder selbst aktiv werden.

Düsseldorf. Auf Vater Staat können sich die Pensionäre der Zukunft nicht mehr ausschließlich verlassen. Sie können nicht mehr mit einem Versorgungsniveau rechnen, mit dem sie ihren Lebensstandard halten könnten. Aus der Studie "Altersvorsorge in Deutschland", die die Deutsche Rentenversicherung und das Bundesarbeitsministerium Ende November vorstellten, geht beispielsweise hervor, dass die heute 46- bis 50-Jährigen bei Renteneintritt nur noch etwa 88 Prozent des heutigen Netto-Alterseinkommens erreichen. Der Grund ist vor allem die zunehmende Rentenbesteuerung.

Aber wann soll der Mensch beginnen, an sein Alter zu denken? "Man kann nicht früh genug mit der Vorsorge für später anfangen", sagt Thomas Bieler von der Verbraucherzentrale NRW. Er empfiehlt, schon beim Start ins Berufsleben einen Finanzcheck zu machen: "Man sollte zunächst die persönliche Situation überprüfen, um herauszufinden, welches Altersvorsorgemodell individuell passt."

Der Rentenversicherer erteilt Auskunft über die etwaige Höhe der Rente, die einem gesetzlich zusteht. "Man muss sich dann überlegen, welche Form der Zusatzvorsorge sinnvoll ist. Meist empfiehlt sich ein Mix aus betrieblicher und privater Absicherung", sagt Bieler.

Dabei preist er vor allem die Möglichkeit der staatlichen Förderung durch die Riester-Rente an: "Riestern lohnt sich nicht nur für Familien, sondern bietet Steuervorteile für alle Arbeitnehmer." Der Vorsorgesparer legt dabei dauerhaft einen Teil seines Einkommens zurück und profitiert dafür von staatlichen Zuschüssen. Bieler: "Prinzipiell läuft bei der Altersvorsorge erstmal alles auf Riester hinaus."

Sabine F., 26, ist seit vier Jahren berufstätig und verdient etwa 1900 Euro. Ab 2008 würde sie für ihre private Vorsorge vom Staat 154 Euro pro Jahr erhalten. In ihrem Fall wäre es sinnvoll, wenn sie dreigleisig fährt. Für das finanzielle Polster könnte die junge Frau Tagesgeldkonten anlegen, worauf sie ständig Zugriff hat. Zum Zweiten könnte sie eine aktienorientierte Anlage - beispielsweise Pensionsfonds - innerhalb der betrieblichen Vorsorge und in Verbindung mit der Riester-Förderung nutzen. Da Sabine F. aufgrund ihres Alters seit der Neuordnung der Erwerbsminderungsrenten seit 2001 keinen Anspruch mehr auf gesetzlichen Berufsschutz hat, sollte sie zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsrente abschließen.

Peter W. ist seit fast sieben Jahren verheiratet und hat zwei Kinder (zwei und fünf Jahre). Seine Ehefrau ist derzeit im Erziehungsurlaub. W. ist Maschinenschlosser und verdient inklusive monatlicher Zulagen rund 2080 Euro monatlich. Seine Frau will nach Ende des Erziehungsurlaubs im kommenden Jahr wieder arbeiten.

Die maximale staatliche Förderung bei zwei Riester-Verträgen würde für die Familie von Peter W. ab 2008 678 Euro betragen. Zudem sollte die Risikominimierung im Vordergrund stehen. Für ihn würde sich also der Abschluss einer Risikolebensversicherung lohnen. Auch Peter W. und seine Frau haben keinen Anspruch mehr auf gesetzlichen Berufsschutz, weshalb sich auch eine Berufsunfähigkeitsrente auszahlen könnte. Auch mit Tagesgeldkonten mit einer Verzinsung von 2,5 Prozent wäre die Familie gut bedient.

Gernot F. (56) ist seit zehn Jahren Schichtmeister bei einem großen Autohersteller. Davor hat er 25 Jahre im Bergbau in verschiedenen Funktionen innerhalb der gleichen Zeche gearbeitet. Seit Gernot F. als Meister tätig ist, hat er ein Jahreseinkommen von rund 35000 Euro. Seine Ehefrau hat nur drei Jahre gearbeitet, dann die Kinder und den Haushalt versorgt. Seit kurzer Zeit ist sie wieder in einem 400-Euro-Job tätig.

Zulage: 2008 steigt die beigesteuerte Zulage bei Ledigen beispielsweise von 114 Euro auf 154 Euro pro Jahr, für Verheiratete auf 308 Euro und für jedes Kind von 138 auf 185 Euro. Für Kinder, die nach dem 31.Dezember 2007 geboren werden, erhöht sich die Zulage auf 300 Euro. Angebote gibt es bei Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften.

Rürup-Rente: Wer vorsorgen will, muss nicht unbedingt Riestern. Seit 2005 existiert beispielsweise die Rürup-Rente, die vor allem für Selbstständige von Vorteil ist. Diese Rentenförderung wird über Steuervorteile finanziert: So kann man einen Teil dieser Aufwendungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Alternativen: Darüberhinaus gibt es für Sparwillige die Möglichkeit von Aktien- oder Investmentfonds, Immobilien oder einer Lebensversicherung.

Informationen: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen informiert auf ihrer Internetseite unter: