Umwelt: Energieausweis wird zur Pflicht

Wieviel Strom und Wärme ein Gebäude verbraucht, wird schrittweise ab dem 1. Juli sichtbar.

<strong>Düsseldorf. Über die baulichen Eigenschaften einer Immobilie wissen Mieter oder Käufer von Wohnungen oder Häusern oft nur wenig - obwohl diese die Energiekosten mitbeeinflussen. Das wird sich ab dem 1. Juli 2008 ändern, wenn der Energieausweis zur Pflicht wird. Die Energieeffizienz von Gebäuden wird dann endlich vergleichbar. Wir beantworten die wichtigsten Fragen:

Wer braucht den Ausweis?

Eigentümer, die eine Wohnung oder ein Haus verkaufen oder neu vermieten, müssen sich einen Energieausweis ausstellen lassen. Nicht betroffen sind Eigentümer, die ein Gebäude selbst bewohnen oder es weder neu vermieten noch verkaufen. Auch denkmalgeschützte Gebäude brauchen keinen Energieausweis. Interessenten haben dann das Recht, den Pass einzusehen.

Für Wohngebäude, die bis 1965 gebaut wurden, müssen Eigentümer bis zum 1. Juli 2008 einen Energieausweis beantragen. Für später errichtete Häuser bleibt ihnen Zeit bis zum 1. Januar 2009. Für nicht bewohnte Gebäude ist der 1. Juli 2009 Stichtag. Wird die Immobilie nicht verkauft oder neu vermietet, ist kein Energieausweis erforderlich.

Es gibt den sogenannten Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Die verbraucherorientierte Variante zeigt den Energieverbrauch von drei aufeinanderfolgenden Jahren für die Beheizung und wahlweise für die Warmwasserbereitung an. Hierbei werden auch Klima und mögliche Leerstände berücksichtigt. Im Bedarfsausweis wird der energetische Zustand des Gebäudes dokumentiert.

Informationen über die Wärmedämmung oder die Heizungsanlage können ebenso Bestandteil sein wie konkrete Empfehlungen zur Modernisierung. "Die Eigentümer der meisten Gebäude dürfen zwischen den beiden wählen", sagt Markus Feldmann von der Energieagentur NRW. Ausgeschlossen sind Neubauten und Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 errichtet wurden.

Entscheidet sich der Eigentümer für die energetische Sanierung, können auf Basis der Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis die nächsten Schritte im Sanierungsprozess geplant werden. Feldmann: "Wird das Gebäude energetisch modernisiert, hat es einen klaren Vorteil gegenüber einem nicht sanierten Gebäude mit hohem Energieverbrauch." Außerdem weist der Ausweis die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes aus und macht somit den Energiebedarf auch für Mieter sichtbar.

Grundsätzlich gibt es für die Erstellung eines Ausweises keine staatlichen Vorgaben. Den Preis handeln vielmehr der Aussteller und der Auftraggeber aus. Er richtet sich nach der Art des Ausweises, dem Typ und der Größe des Gebäudes. "Richtwerte kann man derzeit noch nicht machen. Die Preise wird der Markt regeln", sagt Feldmann. Er geht aber davon aus, dass der Verbrauchsausweis sehr günstig angeboten wird. Der Bedarfsausweis wird vermutlich aufgrund der erforderlichen Datenerfassung dagegen etwas teurer.

Zuschuss und Kredit Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert energetische Sanierungen an Wohngebäuden mit Krediten und Zuschüssen - einschließlich der Beratungs- und Planungsleistungen. Jedoch muss ein Fachunternehmen die Sanierung vornehmen.

Höhe der Förderung Die KfW gibt Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent und höchstens 5000 Euro je Wohneinheit. Die Kredite belaufen sich auf bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, maximal aber 50 000 Euro je Wohneinheit.