Strom: Anbieter finden – so geht es

Wer einen günstigen Lieferanten für Energie gefunden hat, kann die Formalien dem neuen Versorger überlassen.

Düsseldorf. Dank Zeitschaltuhren, Sparlampen, und abgestellten Kühl- und Gefrierschrank während des Urlaubs ist der Stromverbrauch im Haushalt von Andreas T. im Vergleich zum Vorjahr erheblich gesunken. Umso erstaunter ist er, als er nun die Rechnung seines Stromlieferanten bekommt: Obwohl er weniger verbraucht hat, muss er mehr zahlen. Grund: Preiserhöhung. Andreas T. hat genug. Er will den Anbieter wechseln. Das muss er beachten:

Wer noch nie den Stromanbieter oder das Stromprodukt gewechselt hat, wird vom so genannten Grundversorger, meist die Stadtwerke, beliefert. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats. Wurde schon einmal das Stromprodukt oder der Anbieter gewechselt, gelten die vereinbarten Kündigungsfristen.

Die Preise der Stromlieferanten lassen sich am besten im Internet vergleichen, zum Beispiel bei: www.verivox.de, www.stromtarife.de, www.strommagazin.de oder www.stromseite.de. Dort muss nur die Postleitzahl und der Jahresverbrauch (er findet sich auf der Stromrechnung) eingegeben werden und schon erhält man eine Preisübersicht vieler verschiedener Anbieter. Informationen zu den Anbietern gibt es außerdem bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale. Weiter bietet die Stiftung Warentest einen Faxabruf mit aktuellen Tarifübersichten an. Fax-Nr.: 09001/ 5100108574 (2 Euro plus 80 Cent Verbindungsgebühr).

Von Anbieter, die Vorauskasse verlangen, rät die Verbraucherzentrale ab: Fällt der Verbrauch geringer aus als festgelegt, gibt es eventuell kein Geld zurück. Und geht der Anbieter pleite, ist das Geld weg. Ansonsten sollte der Verbraucher von allen Anbietern erstmal die Preisübersichten, Verträge und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anfordern. Beim Durchlesen muss er darauf achten, dass alle Preisbestandteile (Grundpreis, Verbrauchspreis, Stromsteuer, Mehrwertsteuer und sonstige Angaben) enthalten sind. Weiter ist zu beachten: Die Laufzeit sollte nicht länger als ein Jahr und die Kündigungsfrist nicht länger als einen Monat betragen.

Ist die Wahl getroffen, muss dem neuen Stromversorger der Namen des bisherigen Anbieters, die Zählernummer, die alte Kundennummer sowie der letzte Jahresverbrauch mitgeteilt werden. Weiter bekommt der neue Anbieter eine Vollmacht zur Kündigung des alten Versorgers. Um alles weitere kümmert sich dann der neue Versorger, der wenig später die Bestätigung des Vertragsabschlusses schicken sollte. Die Bestätigung der Kündigung kommt vom alten Anbieter. Von ihm erhält der Ex-Kunde außerdem eine Schlussrechnung, mit der bereits geleistete Zahlungen gutgeschrieben und erstattet werden. Gebühren für den Wechsel sind übrigens unzulässig.

Technische Arbeiten sind nicht nötig. Die Wartung und das Ablesen des Zählers übernimmt der örtliche Netzbetreiber. Der Vermieter muss nur informiert werden, wen der Verbraucher die Stromrechnung von ihm erhält.

Bei Stromausfall ist nach wie vor der Netzbetreiber zuständig. Er ist zur schnellstmöglichen Beseitigung von Störungen verpflichtet.

Nein! Sollte der Stromversorger keinen Strom mehr liefern, springt der lokale Anbieter (Grundversorger) ein.

Weitere Tipps hat die Verbraucherzentrale in einer Broschüre zusammengefasst. Sie ist den Beratungsstellen erhältlich sowie unter: