Taubenfüttern trotz Verbots - Hohe Geldbuße rechtens
Koblenz (dpa/tmn) - Es ist gut gemeint, kann für Tierliebhaber aber sehr teuer werden: Wer trotz Verbots immer wieder Tauben füttert, muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen.
Das Füttern von Tauben kann teuer werden. Vor allem, wenn Tierliebhaber sich mehrfach weigern, einem öffentlich verhängten Verbot zu folgen, müssen sie mit hohen Bußgeldern rechnen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden (Az.: 1 SsBs 105/12), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.
In dem Fall wurde eine Verurteilung durch das Amtsgericht zu einem Bußgeld in Höhe von 800 Euro bestätigt. Die Stadt Boppard hatte verboten, auf öffentlichen Straßen oder Anlagen Futter für freilebende Tiere auszulegen. Eine Frau verstieß über Jahre gegen das Verbot und fütterte dort immer wieder Tauben. Nach mehreren Bußgeldern und immer neuen Verstößen setzte die Stadt eine Geldbuße in Höhe von 2500 Euro fest.
Nach Einspruch der Frau wurde diese auf 800 Euro reduziert. Das Fütterungsverbot verstoße nicht gegen Grundrechte und sei aus sachlichen Gründen gerechtfertigt, entschied das Gericht. Eine zunehmende Vermehrung von Tauben führe zu nicht hinnehmbaren starken Verschmutzungen der Gehwege, Straßen und Gebäude bis hin zu Substanzschäden an öffentlichem und privatem Eigentum. Das Fütterungsverbot stelle dabei die geringste mögliche Beeinträchtigung der Taubenliebhaber dar. Aufgrund des eindeutig vorsätzlichen Verhaltens sowie der vielfachen Verstöße sei eine Geldbuße von 800 Euro nicht zu beanstanden.