Verkehr: Pendler und ihr Recht auf Geld

2008 wird die Rechtmäßigkeit des Gesetzes überprüft. Solange können alle Fahrtkosten geltend gemacht werden.

Düsseldorf. Für über acht Millionen Pendler entspricht die Kürzung der Pendlerpauschale einer Steuererhöhung. Zwei Gerichte glauben, dass das Gesetz gegen die Gleichbehandlung verstößt.

Berufspendler können ihre Fahrtkosten weiter von der Steuer absetzen - sofern sie weit genug vom Arbeitsplatz entfernt wohnen. Nach einem Gesetz der Bundesregierung gibt es seit 2007 Steuer-Hilfe erst ab Kilometer 21. Pro Kilometer können dann 30 Cent geltend gemacht werden.

Das Gesetz ist zwar in Kraft, zahlreiche Bürger und Interessenverbände haben jedoch dagegen geklagt. Drei von fünf Finanzgerichten haben das Gesetz bestätigt, zwei Finanzgerichte halten es aber für verfassungswidrig. Die Neuregelung verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Auch das oberste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof in München, äußerte Zweifel.

Das letzte Wort zur Pendlerpauschale hat das Bundesverfassungsgericht (BverfG) in Karlsruhe. Mit einem Urteil ist erst 2008 zu rechnen.

Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich darauf geeinigt, dass alle Steuerbescheide im Punkt der Pendlerpauschale für 2007 vorläufig bleiben. Alle Kosten, auch für eine Anfahrt unter 21 Kilometern, können also als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die werden zwar vom Finanzamt nicht mehr anerkannt. Wegen der Vorläufigkeit ist aber kein Einspruch nötig. Geld gibt es nur dann, wenn das BVerfG das Gesetz kassiert.

Ja. Allerdings ist dann Einspruch gegen den vorläufigen Steuerbescheid nötig, außerdem muss eine "Aussetzung der Vollziehung" beantragt werden. Sollte das BVerfG später entscheiden, dass die Rückerstattung der Pauschale erst ab Kilometer 21 mit der Verfassung vereinbar ist, muss die bereits erstattete Pauschale für die ersten 20 Kilometer wieder ans Finanzamt überwiesen werden. Eine Rückzahlung mit Zinsen ist wahrscheinlich, der Zinssatz beträgt sechs Prozent. Steuerberater empfehlen, keine Auszahlung zu beantragen. Auch, weil es psychologisch besser ist, irgendwann Geld vom Finanzamt zu bekommen, statt es zurückzahlen zu müssen.

Wer sich den Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lässt, bekommt am Monatsende weniger Steuern abgezogen. Für das neue Gesetz ändert die Eintragung nichts. Wer die Fahrtkosten 2007 auf der Lohnsteuerkarte hat, zahlt nach jetzigem Stand zu wenig Steuern, muss also mit einer Nachforderung rechnen. Die ist dann aber zinsfrei.

Bestätigt das BverfG das Gesetz, werden Pendler endgültig erst ab dem 21. Kilometer unterstützt. Kassiert das Gericht das Gesetz, weil es gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstößt, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder, alle Pendler werden wieder gefördert - unabhängig von der Entfernung. Oder die Pendlerpauschale wird gleich ganz abgeschafft.

Hilfe: Frauen müssen auch lernen, sich wieder durchzusetzen: Denn warum sollen sie den deutlich schlechteren Tisch in einem Flughafenrestaurant hinnehmen.

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