Was Ärzte tun und lassen müssen
Mediziner haben sich an viele vorgeschriebene Regeln zu halten. Aber auch Patienten dürfen nicht alles.
Düsseldorf. Mit Protesten und Praxisschließungen versuchen niedergelassene Kassen-ärzte sich gegen die Anfang des Jahres in Kraft getretene Honorarreform zu wehren. Die Botschaft: Kommt nicht mehr Geld ins System, müssen wichtige Leistungen gestrichen werden.
"Streiken dürfen die Kassenärzte allerdings nicht", sagt Roland Hartmann, Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. "Ein Arzt darf seine Praxis nicht einfach unbefristet dicht machen." Wie also sieht es mit Rechten und Pflichten von Patienten - und Ärzten - aus?
"Die ambulante Versorgung der Patienten muss gesichert sein, beispielsweise durch Notfallpläne", so Hartmann. Vorübergehende Praxisschließungen sind erlaubt, ein gemeinsamer Streik aller Kardiologen wäre verboten.
In einem solchen Fall könnten die Streikenden ihre kassenärztliche Zulassung verlieren. Anders sieht es bei Ärzten mit Privatpraxen aus, die nicht der kassenärztlichen Vereinigung angehören. Sie sind frei in der Entscheidung, ob sie ihre Praxen schließen. Auch angestellte Ärzte in Krankenhäusern und Kliniken können in den Arbeitskampf ziehen - aber auch hier muss zumindest die Notfallversorgung von Patienten gesichert sein.
Nicht erlaubt ist das Vorgehen mancher Kassenärzte, schwindende Einnahmen durch Barzahlungen der Patienten auszugleichen. Fordern Ärzte Bares für die Behandlung, sollten die Patienten auf keinen Fall bezahlen und sich bei ihrer Krankenkasse beschweren.
Ausnahme: Der Arzt fordert Geld für Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. In diesem Fall muss der Arzt vor der Behandlung auf die Kosten hinweisen.
Manche Ärzte fordern ihre Patienten auch auf, sich privat auf Rechnung behandeln zu lassen, weil die Vergütung der Kassen nicht mehr ausreiche. Dieses Prinzip der Kostener-stattung ist ein Wahlrecht in der gesetzlichen Krankenkasse - die Versicherten beziehen die ärztliche Leistung nicht mehr per Chipkarte, sondern zahlen die Arztrechnung erst einmal privat und reichen diese dann bei der Krankenkasse ein.
Erstattet wird allerdings nur der Regelbetrag der Krankenkasse - auf der Differenz bleibt der Versicherte sitzen. Ein solcher Schritt sollte also wohl überlegt sein. Generell dürfen Kassenärzte diese Form der Bezahlung aber nicht zur Bedingung für eine Behandlung machen.
Ist ein Patient in Not, muss der Arzt helfen. "Bei einem akuten Notfall dürfen Ärzte Patienten auf gar keinen Fall wegschicken", sagt Kai Vogel, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Man sollte als Patient seine Beschwerden aber nicht übertreiben, nur um schnell einen Termin zu bekommen."
Ein Arzt muss seine Patienten im persönlichen Gespräch und vor Beginn einer Behandlung aufklären. Ein Aufklärungsbogen ersetzt das persönliche Gespräch nicht. Der Patient muss Gelegenheit haben, Fragen zu stellen, die der Arzt verständlich und wahrheitsgemäß beantwortet. In diesem Gespräch holt der Arzt auch die Einwilligung des Patienten für die Behandlung ein.