Welcher Rentner ist steuerpflichtig?
Das neue Gesetz verunsichert viele Betroffene. Zumal es keine einfache Faustformel zur Berechnung gibt.
Düsseldorf. Die Telefone standen am Mittwoch bei unserer Telefonaktion keine Minute still, so groß war der Erklärungsbedarf. Für alle, die vergeblich versucht haben, durchzukommen, fassen wir hier die wichtigsten Informationen unserer Experten Elisabeth Berendes, Mirko Jatzkowski von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland und Walter Glanz von der Deutschen Rentenversicherung Bund zusammen:
Entscheidende Faktoren hierfür sind der Zeitpunkt des Renteneintrittsalters sowie die Höhe und die Art der Einkünfte. Wer sich beispielsweise 2005 oder früher aus dem Arbeitsleben verabschiedet hat, muss 50 Prozent seiner gesezlichen Rente versteuern, sprich er hat einen Rentensteuerfreibetrag von 50 Prozent. Wer 2009 in Rente geht, muss 58 Prozent versteuern, hat somit einen Rentensteuerfreibetrag von 42 Prozent.
Wer zusätzlich eine Betriebsrente bezieht, kann in die Steuerpflicht fallen. Die Höhe hängt jeweils davon ab, inwieweit die Beträge vorher steuerpflicht waren. Auch wer Einkünfte aus Vermietungen oder Zinseinnahmen erhält, kann eher den Rentenfreibetrag überschreiten, weil diese Einnahmen auf die Summe der Rente addiert werden.
Nein, nur diejenigen, die über den entsprechenden, individuellen Rentensteuerfreibetrag kommen.
Der Steuerpflichtige kann außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend machen. Das können Versicherungsbeiträge, Ausgaben für Haushaltshilfen oder Ausgaben für die Gesundheit sein. Eine ausführliche Beratung in Steuerrechtsfragen darf nur der Steuerberater, das Finanzamt oder der Steuerhilfeverein geben. Die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung dürfen allgemeine Tipps geben.
Laut Bundesfinanzministerium sind wohl keine Strafverfahren zu befürchten. Zudem wird es wohl nur in Einzelfällen zu Steuernachzahlungen kommen. Wie die Finanzämter verfahren werden, ist noch nicht bekannt.
Erst einmal muss der Rentner wie jeder Steuerpflichtige die vierseitigen Mantelbogen ausfüllen. Dazu kommt noch das neue Steuerformular "Anlage R" (siehe Bild). Hier muss man die Höhe aller bezogenen Bruttorenten (Jahresbetrag), den Beginn der Rentenzahlung und Einkünfte aus privaten Rentenversicherungen eintragen. Wer Zusatzeinkünfte hat, füllt daneben die Anlage KAP (Kapitalerträge), SO (sonstige Einkünfte) oder V (Vermietung) aus. Zudem müssen entsprechende Belege beigefügt werden.
Die Formulare gibt es bei den zuständigen Finanzämtern. Wer übrigens nicht mehr genau die Höhe seiner von Rente 2005 weiß, kann bei der Deutschen Rentenversicherung kostenlos eine Rentenbezugsmittelung anfordern. Dabei helfen einem die Mitarbeiter der regionalen Service-Zentren (siehe Kasten) oder man ruft die Nummer 0800/10004000800 an. Die Mitarbeiter benötigen nur den Personalausweis und die Versicherungsnummer.