Letzte Ruhestätte für den geliebten Vierbeiner

Immer mehr Besitzer wollen ihre Tiere beerdigen. Das ist vielerorts im heimischen Garten erlaubt.

Berlin. Sie sind oft langjährige Freunde, Gefährten, Seelentröster: Im Leben vieler Menschen haben Haustiere einen enormen Stellenwert. Doch was geschieht nach dem Tod der Katze oder des Hundes? Die Tierkörperbeseitigungsanlage wartet nach wie vor auf die meisten. Es gibt aber Alternativen.

"Viele Leute suchen einen Ort, wo sie ihr Tier begraben, ihm gedenken und es immer mal wieder besuchen können", sagt Evamarie König vom Tierschutzverein Berlin. Dann bietet sich ein Tierfriedhof an. Die Tierschützer aus der Bundeshauptstadt haben ihre eigene Anlage mit 900 Gräbern. Hunde, Katzen, Nagetiere und Vögel sind darin bestattet, aber auch ein Leguan. Ein Grab können Halter zu Preisen zwischen 90 und 150 Euro für den Zeitraum von drei Jahren pachten.

Am Tag der Bestattung gibt es eine schlichte Zeremonie. "Wir hatten aber auch schon Beerdigungen mit mehr als zehn Teilnehmern", so König. Die Halter können die Ruhestätte mit Grabsteinen, Blumen und Büschen gestalten. Viele Gräber zieren Fotos der Tiere.

Wer sich zumindest nicht ganz von seinem Liebling trennen möchte, kann ihn in einem Tierkrematorium verbrennen lassen. "Die Asche geben wir den Leuten dann beispielsweise in einer Schmuckurne nach Hause mit", sagt Axel Mauthe vom Bundesverband der Tierbestatter.

Im Abschiedswald Goldberg bei Bad Harzburg (Niedersachsen) haben Tierhalter die Möglichkeit, ihre Schützlinge im Schatten der Bäume zur letzten Ruhe zu betten. Die Preise reichen von 25 Euro bis zu 250 Euro für einen großen Hund. Die Gestaltung der Gräber werde der Natur überlassen, sagt Michael Rudolph vom Forstamt Clausthal, das den Abschiedswald betreibt.

Als Dekoration dürfen nur in der Region vorkommende Pflanzen und verrottende Materialien verwendet werden. In der Pflanzsaison wird ein Laubbaum auf die Begräbnisstätte gesetzt. In den rund zweieinhalb Jahren seit Eröffnung des Abschiedswaldes haben dort mehr als 200 Tiere ihre letzte Ruhe gefunden. Bundesweit gibt es nach Rudolphs Schätzung etwa ein Dutzend Ruheforste.

Halter mit eigenem Grundstück dürfen verstorbene Tier auch selbst begraben. Dabei müssen sie aber einige Regeln beachten: Das Gelände, auf dem das Loch gegraben wird, darf nicht als Wasserschutzgebiet ausgewiesen sein, das Grab selbst nicht an öffentliche Wege grenzen. Mindestens einen halben Meter tief muss es ausgehoben werden, wie das Amt für Verbraucherschutz der Stadt Düsseldorf erläutert.

Wünscht ein Halter keine andere Bestattungsform, kann er sein Tier nach dessen Tod einem Tierarzt überlassen. Von dort wird es in die zuständige Tierkörperbeseitigungsanlage gebracht. "Hier wird der Kadaver gemeinsam mit Schlachtabfällen und verstorbenen Nutztieren aufgekocht, getrocknet und gemahlen", erläutert Mauthe. Die dabei gewonnenen Rohstoffe werden etwa zu Seife oder Tiermehl verarbeitet.