WestLotto erwartet eine Klagewelle

Sobald der Glücksspiel-Staatsvertrag in Kraft tritt, rechnet WestLotto mit einer Klagewelle. Private Lotterien könnten gegen die öffentliche Ziehung der Lottozahlen klagen.

Düsseldorf. Sobald der Anfang Oktober vom NRW-Landtag ratifizierte Glücksspiel-Staatsvertrag in Kraft tritt, erwartet WestLotto-Chef Winfried Wortmann eine große Klagewelle. "Wir rechnen damit, dass es Klagen gegen die öffentliche Ziehung der Lottozahlen geben wird, gegen den Jackpot und wohl auch gegen die Sonderauslosungen - das wird eine schlagartige Lawine geben", vermutete Wortmann im Gespräch mit unserer Zeitung. Hintergrund: Der Staatsvertrag, der von insgesamt mindestens 13 Länderparlamenten ratifiziert werden muss, räumt den staatlichen Lotteriegesellschaften der Länder erhebliche Vorteile gegenüber den privaten Spielevermittlern ein - unter der Bedingung, dass die Länder die Spielsucht wirksam bekämpfen. Das beinhaltet unter anderem Zurückhaltung bei der Werbung und ein Verbot von Glücksspielen im Internet. Dadurch fühlen sich private Lotto-Vermittler, allen voran der Bochumer Unternehmer Norman Faber, ihrer Geschäftsgrundlage beraubt. Durch die Klagen könnten sie sich eine Aufweichung der Staatsvertragsklauseln oder gar deren komplette Aufhebung erhoffen.