Düsseldorf. Sobald der Anfang Oktober vom NRW-Landtag ratifizierte Glücksspiel-Staatsvertrag in Kraft tritt, erwartet WestLotto-Chef Winfried Wortmann eine große Klagewelle. "Wir rechnen damit, dass es Klagen gegen die öffentliche Ziehung der Lottozahlen geben wird, gegen den Jackpot und wohl auch gegen die Sonderauslosungen - das wird eine schlagartige Lawine geben", vermutete Wortmann im Gespräch mit unserer Zeitung. Hintergrund: Der Staatsvertrag, der von insgesamt mindestens 13 Länderparlamenten ratifiziert werden muss, räumt den staatlichen Lotteriegesellschaften der Länder erhebliche Vorteile gegenüber den privaten Spielevermittlern ein - unter der Bedingung, dass die Länder die Spielsucht wirksam bekämpfen. Das beinhaltet unter anderem Zurückhaltung bei der Werbung und ein Verbot von Glücksspielen im Internet. Dadurch fühlen sich private Lotto-Vermittler, allen voran der Bochumer Unternehmer Norman Faber, ihrer Geschäftsgrundlage beraubt. Durch die Klagen könnten sie sich eine Aufweichung der Staatsvertragsklauseln oder gar deren komplette Aufhebung erhoffen.
WestLotto erwartet eine Klagewelle
Sobald der Glücksspiel-Staatsvertrag in Kraft tritt, rechnet WestLotto mit einer Klagewelle. Private Lotterien könnten gegen die öffentliche Ziehung der Lottozahlen klagen.
29.11.2007
, 00:00 Uhr