Neue Filter-Pflicht für Kamine

Umweltschutz: Der Bund will die Besitzer von Kamin- und Kachelöfen zum Nachrüsten verpflichten und damit den Feinstaub-Ausstoß verringern.

<strong>Düsseldorf. Die hohen Gas- und Ölpreise haben dafür gesorgt, dass sich viele Eigenheimbesitzer nach Alternativen umgeschaut haben. Nicht selten fiel die Wahl auf einen Kamin-Ofen. Kein Wunder also, dass es derzeit in Deutschland etwa 30 Millionen, davon 14 Millionen Kamin- und Kachelöfen, gibt. Und diese gaben nach Angaben des Bundesumweltministeriums 2005 etwa 24 Millionen Tonnen Staub in die Luft ab. Der Bund will deshalb die Kaminöfen-Besitzer dazu verpflichten, den Schadstoff-Ausstoß zu verringern - und zwar sollen Betroffene, deren Gerät nicht mehr den derzeitigen technischen Standards entspricht, einen Rußpartikelfilter nachrüsten. Die Vorschrift soll auch für Pellets-Öfen gelten. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen:

Wann tritt die neue Regelung in Kraft?

In der Novelle, die ab Januar 2008 in Kraft treten soll, gelten vier verschiedene Übergangsfristen. Bis zum Jahr 2014 müssen alle Öfen nachgerüstet oder abgestellt werden, die vor dem 1.Januar 1975 zuletzt auf ihre technische Funktionsfähigkeit hin geprüft wurden. Bis Ende 2017 sind im Zeitraum 1975 bis 1984 geprüfte Öfen umzustellen. Bis 2020 Öfen, die zwischen 1985 und 1994 untersucht worden waren. Bis 2024 gilt dann die Nachrüstpflicht für die 1995 bis zum Inkrafttreten der Novelle typisierten Öfen.

Von der Regelung ausgenommen sind holzbefeuerte Kochherde, Back- und Badeöfen sowie Antiköfen, die vor 1950 installiert wurden.

Heizungsfachleute gehen davon aus, dass die Nachrüstung etwa 1200 Euro kosten wird. Das Ministerium dagegen schätzt, dass sich die Kosten auf 200 bis 500 Euro belaufen. Die Schadstoffmessung, die bei fehlender Typisierung notwendig ist, kostet etwa 100 Euro und wird vom Schornsteinfeger vorgenommen. Das Ministerium geht davon aus, dass etwa 7 Millionen Geräte nachgerüstet werden müssen.

Die Kaminöfen werden, wie jetzt auch schon, alle fünf Jahre vom Schornsteinfeger kontrolliert. "Es wird aber nur geschaut, ob der Ofen eine korrekte Typisierung hat und sich in einem vernünftigen Zustand befindet", so ein Sprecher des Ministeriums. Der Schornsteinfeger werde keine Schadstoffmessung vornehmen. Ein Gerät, das nicht den Vorschriften entspräche, würde stillgelegt. Mit einer Geldbuße müsse man aber nicht rechnen.