Handy am Steuer: Im Ausland sind die Strafen deutlich höher
München/Köln (dpa) - „Stehe im Stau, komme später!“ klingt nach einer vernünftigen Nachricht. Doch wenn Autofahrer mit dem Handy am Steuer erwischt werden, müssen sie nicht nur mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen - auch ein Punkt in Flensburg ist dann so gut wie sicher.
Und bei Urlaubsreisen ins Ausland kann das Bußgeld sogar noch wesentlich höher sein. In Frankreich müssen Fahrer mit Strafen ab 135 Euro rechnen, in Spanien mit mehr als 200 Euro. „In diesen Ländern gibt es kein festgesetztes Bußgeld, sondern es wird nach der Schwere des Falles und dem Einkommen des Fahrers entschieden“, sagt Marion-Maxi Hartung vom ADAC.
Wer in Frankreich und in Spanien auf der vollen Autobahn das Handy nutzt, dürfte entsprechend mehr zu befürchten haben, als ein Fahrer nachts auf einer menschenleeren Landstraße. Feste Bußgelder gibt es außer in Deutschland auch in den Niederlanden (230 Euro), in Dänemark (umgerechnet 200 Euro), der Schweiz (umgerechnet 85 Euro) und in Luxemburg (75 Euro).
Handys am Steuer sind in Deutschland grundsätzlich verboten. Ganz egal ist dabei, ob der Fahrer telefoniert, eine kurze Nachricht schreibt oder einfach nur mit dem Handy in der Hand herumspielt. Darauf weist der Tüv Rheinland hin. Das gilt immer, wenn der Motor läuft und sogar, wenn sich der Wagen dabei gar nicht bewegt. Nur wenn der Motor ausgeschaltet ist, darf das Handy benutzt werden. Laut Straßenverkehrsordnung benutzt ein Fahrer sein Smartphone rechtswidrig schon in dem Moment, in dem er das Telefon in die Hand nimmt.
Über eine fest im Auto eingebaute Freisprechanlage kann ganz legal telefoniert werden. Der Tüv rät jedoch, für längere Gespräche auf einen sicheren Standplatz zu fahren. Gerade, wenn der Fahrer im Stau steht und genervt ist: Denn emotionale Gespräche können ihn vom Straßenverkehr umso leichter ablenken.
Unklar ist im Gegensatz zu Smartphones, ob Autofahrer Tablets und Laptops nutzen dürfen. Ganz gleich, ob die Geräte einen Film auf dem Beifahrersitz abspielen oder man sie direkt in die Hand nimmt. Darüber steht in der Straßenverkehrsordnung nichts - „ebenso wenig wie über das Klöppeln von Teppichen oder das Schnitzen von Holzmännchen während der Fahrt“, sagt ADAC-Expertin Hartung. Das heiße aber nicht, dass solche Fälle nicht geahndet werden. Das Benutzen von Laptops und Tablets sei in jedem Fall eine Ablenkung. Und die ist laut Straßenverkehrsordnung zu vermeiden. Baut ein Fahrer deswegen einen Unfall, kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt - und unter Umständen sogar noch eine Regressforderung von bis zu 5000 Euro stellt.