Auf Flüssen war das Kanufahren dagegen unbeschränkt erlaubt. In allen anderen Bundesländern sind Mietkanus schon lange auf Seen zugelassen. Wer im Mietkanu in See stechen will, muss allerdings einige Vorschriften einhalten. So darf er nicht weiter als 300 Meter vom Ufer entfernt paddeln und muss immer eine Schwimmweste tragen. Für Nichtschwimmer und Kinder ist eine ohnmachtssichere Weste vorgeschrieben. Außerdem müssen die Vermieter ihre Kunden einweisen, wie sie umwelt- und risikobewusst fahren. Und alle Mietkanus müssen vom TÜV geprüft und beim Landratsamt registriert sein.