In der EU-Fluggastrechteverordnung steht, unter welchen Bedingungen Passagiere bei Annullierungen und großen Verspätungen eine Entschädigung von der Airline bekommen. Doch die Verordnung ist längst nicht immer eindeutig. Viele Streitfälle landen vor Gericht.
In den Leitlinien wird jetzt präzisiert, wann genau Airlines ihre Passagiere bei Flugausfällen und Verspätungen entschädigen müssen - und wann nicht. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen ist dies nämlich nicht der Fall. Wann so ein Umstand vorliegt, darüber wird vor Gericht aber häufig gestritten. Die Leitlinien können nun als Grundlage für künftige Streitfälle herangezogen werden.