Urlaub in Gefahr: Was Sicherheitshinweise bedeuten
Berlin (dpa/tmn) - Mit Sicherheitshinweisen will das Auswärtige Amt helfen, die Gefahren in einem Land richtig einzuschätzen. Das ist oft gar nicht so einfach. Experten erklären, was zum Beispiel eine Reisewarnung bedeutet.
Und was höhere Gewalt damit zu tun hat.
Dass der Irak oder Somalia keine sicheren Reiseländer sind, hat sich herumgesprochen. Für diese Staaten gibt es schon lange Reisewarnungen. Doch manchmal bricht das Chaos auch in vermeintlich friedlichen Urlaubsregionen aus - zuletzt während der Revolutionen in Nordafrika. Von Reisen nach Ägypten und Tunesien wurde plötzlich dringend abgeraten, die Situation vor Ort blieb lange unübersichtlich. Mit seinen Reise- und Sicherheitshinweisen versucht das Auswärtige Amt, Reisende bestmöglich über die Gefahrensituation im jeweiligen Land in Kenntnis zu setzen.
Allgemeine Reisehinweise hält das Auswärtige Amt für jedes Land bereit. Sie beschreiben unter anderem die Einreisebestimmungen, zollrechtliche Besonderheiten und die medizinische Versorgung. Sicherheitshinweise machen dagegen auf besondere Risiken aufmerksam, etwa durch Kriminalität oder Terrorismus. Das Ministerium kann von „nicht unbedingt erforderlichen“ oder gleich von allen Reisen in ein bestimmtes Land abraten oder auch dringend abraten. Wenn eine konkrete „Gefahr für Leib und Leben“ besteht, gibt das Amt eine Reisewarnung heraus. Reisenden vor Ort wird dann empfohlen, das Land möglichst schnell zu verlassen.
Dieses abgestufte System soll die Betreffenden in die Lage versetzen, eigenständig zu entscheiden, ob sie eine Reise unternehmen oder nicht, erklärt das Außenamt. „Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise kann das Auswärtige Amt niemandem abnehmen“, heißt es bei der Behörde. Trotzdem bestimmen die Sicherheitshinweise maßgeblich, ob Reiseveranstalter das Risiko in Kauf nehmen, Urlauber in instabile Länder zu schicken oder nicht.
Für Urlauber besonders relevant ist der Terminus der höheren Gewalt: Tritt etwa bei Naturkatastrophen oder nicht vorhersehbaren politischen Unruhen ein Fall höherer Gewalt ein, kann der Urlauber ohne Stornokosten von seinem Reisevertrag zurücktreten, wie der Reiserechtler Prof. Ronald Schmid erklärt. „Eine Reisewarnung ist ein starkes Indiz dafür, dass höhere Gewalt vorliegt.“ Die meisten Gerichte folgen diesem logischen Schluss. Reisewarnungen sind für viele Veranstalter deshalb de facto verbindlich. Ganz grundsätzlich gilt aber: Die Reise- und Sicherheitshinweise bleiben immer nur Empfehlungen. „Sie haben keine unmittelbare rechtliche Bindungswirkung“, betont Schmid.
Ob der Reiserücktritt wegen der Gefahren vor Ort gerechtfertigt ist, entscheidet im Einzelfall ein Gericht. Um die Lage in einem Land im Krisenfall richtig abschätzen zu können, greift das Auswärtige Amt auf viele Quellen zu: Botschaften, deutsche staatliche und nichtstaatliche Einrichtungen vor Ort, einzelne Vertrauenspersonen oder Vertretungen befreundeter Staaten.
Die Reisebranche selbst wird regelmäßig vom Auswärtigen Amt über eine Verschärfung der Reise- und Sicherheitshinweise informiert - „gegebenenfalls auch über entsprechende Planungen“, so das Amt. In Krisenfällen hat der Deutsche Reiseverband (DRV) die Möglichkeit, im Lagezentrum der Behörde zum gegenseitigen Informationsaustausch mitzuwirken, bestätigt DRV-Sprecher Torsten Schäfer.