Bei Sturm gibt es für Zugverspätungen Geld zurück

Berlin (dpa/tmn) - „Der Sturm war schuld!“ - mit dieser Begründung kann die Bahn keine Entschädigung bei Zugverspätungen verweigern. Denn auch bei höherer Gewalt gibt es Geld zurück, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im September 2013 entschieden (Rechtssache C-509/11).

So gibt es bei einer Verspätung ab 60 Minuten 25 Prozent und ab 120 Minuten 50 Prozent des Fahrpreises zurück.

Um die Entschädigung geltend zu machen, füllen Kunden der Deutschen Bahn am besten ein Fahrgastrechte-Formular aus. Das erhalten sie entweder vom Zugbegleiter, an der DB Information, in den DB Reisezentren oder im Internet unter www.bahn.de/fahrgastrechte oder www.fahrgastrechte.info. Reicht der Kunde das Formular zusammen mit der Originalfahrkarte im DB Reisezentrum ein, erhält er dort direkt seine Entschädigung. Das Formular gibt es nicht nur für die Deutsche Bahn, sondern für alle Eisenbahnunternehmen.

Am einfachsten ist es, wenn der Zugbegleiter die Verspätung direkt per Zangenabdruck bestätigt. Fahrgäste können aber auch einen formlosen Antrag einreichen, erklärt eine Sprecherin der Bahn. Schließlich können auch die Mitarbeiter der DB Information und in den DB Reisezentren in der Regel bestätigen, dass ein Zug verspätet war. Lässt sich das Unternehmen nicht auf die Forderung ein, obwohl der Kunde von seinem Recht überzeugt ist, kann sich dieser an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) wenden.

Service:

Die Servicehotline der Deutschen Bahn hat die Nummer 0180/699 66 33 (20 Cent/Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf). Unter www.bahn.de/liveauskunft finden Fahrgäste aktuelle Infos zu Verspätungen.