Durchfall im Hotel: Nicht automatisch Schmerzensgeld

Hamburg (dpa/tmn) - Nur weil mehrere Gäste in einem größeren Hotel unter Durchfall litten, muss der Reiseveranstalter kein Schmerzensgeld zahlen. So entschied das Amtsgericht Hamburg (Aktenzeichen: 8B C 296/09).

Wenn das Hotel über mehrere hundert Zimmer verfügt und ein Dutzend Gäste an Durchfall erkrankten, sei das noch kein Beweis dafür, dass die hygienischen Verhältnisse oder Mängel der Verpflegung die Ursache dafür sind, urteilte das Gericht. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.

In dem Fall hatte die Klägerin eine Reise nach Luxor in Ägypten gebucht. Sie beklagte sich, die Speisen in dem Fünf-Sterne-Hotel seien zum Teil verdorben gewesen. Am zweiten Urlaubstag habe sie zum Frühstück Eier und Hähnchenfleisch gegessen und daraufhin Durchfall bekommen. Vier Zeugen und weitere sechs Gäste hätten ebenfalls darunter gelitten. Keiner von ihnen habe anderswo gegessen.

Das überzeugte das Gericht aber nicht: Der Reisende müsse beweisen, dass die Ursache seiner Erkrankung mangelnde Hygiene oder mangelhafte Verpflegung im Hotel gewesen sei. Das sei nicht „hinreichend dargelegt“ worden. Eine Zahl von nur 10 der 450 Hotelgäste sei zu gering, um daraus zu schließen, dass das Hotel für die Durchfallerkrankungen verantwortlich ist.

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