EU-Urteil: Fluggesellschaften dürfen Gepäckgebühren verlangen

Luxemburg (dpa) - Schnäppchen mit Haken: Wer einen sensationell günstigen Flug bucht, muss mit weiteren Kosten rechnen. Zum Beispiel für Koffer und Taschen. Das ist rechtens, urteilt der Europäische Gerichtshof.

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Allerdings müssen die Kosten abzusehen sein.

Fluggesellschaften dürfen für aufgegebenes Gepäck Zusatzgebühren verlangen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag (18. September) entschieden. Eine spanische Regelung, die solche Aufschläge zumindest für den ersten Koffer verbietet, sei nicht mit EU-Recht vereinbar, urteilten die Richter (Rechtssache C-487/12). Für Handgepäck oder am Flughafen gekaufte Waren dürfen indes keine Zusatzkosten anfallen, unterstrichen die Richter - vorausgesetzt, normale Maße werden nicht überschritten.

Das Geschäftsmodell insbesondere von Billigflug-Anbietern bestehe darin, die Flüge selbst zu niedrigen Preisen anzubieten und für ergänzende Dienstleistungen zusätzliches Geld zu verlangen, so der EuGH. Dabei sei es „nicht auszuschließen, dass einige Fluggäste es vorziehen, ohne aufgegebenes Gepäck zu reisen, wenn dies den Preis ihres Flugtickets verringert.“ Allerdings müssten die Kosten bei der Buchung klar vorherzusehen sein. Ob dies der Fall ist, müssten bei Bedarf nationale Behörden prüfen.

Im Gegensatz zu aufgegebenen Koffern und Taschen verursache Handgepäck der Fluggesellschaft keine zusätzliche Arbeit, deshalb dürften hierfür keine Zusatzgebühren erhoben werden.

Im konkreten Fall hatte eine Frau sich bei einer spanischen Verbraucherbehörde über die Billig-Fluggesellschaft Vueling aus der British-Airways-Gruppe beschwert. Für die Hin- und Rückreise aus La Coruña im Nordwesten Spaniens ins niederländische Amsterdam wollte die Frau mit drei Bekannten zwei Koffer aufgeben. Vueling verlangte hierfür im Jahr 2010 Extrakosten von insgesamt 40 Euro auf den Grundpreis von insgesamt 241,48 Euro.

Das zuständige Gericht in Spanien wollte vom EuGH wissen, ob eine spanische Regelung, die den Aufschlag untersagt, mit europäischem Recht vereinbar ist. Die Antwort der europäischen Richter war ein klares Nein. Auf der Grundlage dieser Auskunft müssen deren spanische Kollegen nun über den Einzelfall entscheiden.