Kostenloser Reiserücktritt bei Hurrikan

Düsseldorf (dpa/tmn) - Hurrikan „Irene“ hat in der Karibik eine Spur der Verwüstung hinterlassen. Nun bewegt er sich auf die USA zu. Für Urlauber heißt das: Droht ein Hurrikan im Urlaubsgebiet, kann das zum kostenlosen Rücktritt von einer gebuchten Reise berechtigen.

Grundsätzlich sei ein kostenlosen Rücktritt möglich, wenn eine Reise wegen unvorhersehbarer höherer Gewalt erheblich beeinträchtigt wird, sagt Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Urlauber könnten sich dabei auf den Paragrafen 651j im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) berufen, erläutert die Reiserechtsexpertin.

Damit Urlauber den Reisevertrag kostenlos kündigen dürfen, muss der Wirbelsturm nicht schon durch den Urlaubsort gefegt sein. Es reiche, wenn er mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das Urlaubsziel trifft, erklärt Wagner. Dazu habe der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Wahrscheinlichkeit von eins zu vier für das Eintreffen eines Hurrikans als hinreichend gilt (Aktenzeichen: X ZR 147/01).

In der Karibik hat der Wirbelsturm „Irene“ bereits die Bahamas verwüstet. Wie das US-Hurrikanzentrum berichtet, könnte der Hurrikan am Wochenende in North Carolina auf Land treffen. In Bundesstaaten an der Ostküste der USA wurde der Notstand ausgerufen. New Yorks Bürgermeister Michael Bloomberg hatte am Donnerstag (25. August) erklärt, dass er die Evakuierung niedrig gelegener Stadtteile erwäge.

Urlauber sollten sich mit dem Veranstalter in Verbindung setzen, wenn ein Hurrikan an ihrem Urlaubsziel droht, rät Wagner. Der Veranstalter habe die Pflicht, das Urlaubsgebiet zu beobachten und Urlauber darüber zu informieren, ob sie wie geplant reisen können. Das Gleiche gelte, wenn der Sturm bereits über die Ferienregion hinweggefegt ist. „Der Veranstalter weiß am ehesten, ob das Hotel noch bewohnbar ist“, sagt Wagner. Mit ihm lasse sich auch über eine gleichwertige Alternative reden. Der Veranstalter sollte deshalb der erste Ansprechpartner sein.

Allein könnten Urlauber ohnehin kaum einschätzen, wie wahrscheinlich ihre Reise durch einen Hurrikan gefährdet ist. „Das ist natürlich ziemlich schwierig, so eine Prognose zu treffen“, sagte Wagner. Um sich über die Lage zu informieren, sei es daher sinnvoll, unter anderem die Hinweise des Auswärtigen Amtes (AA) zu beachten.

Wie das AA in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen erläutert, ist auf den Bahamas, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen US-Bundesstaaten generell von Juni bis November Hurrikan-Saison. Urlauber müssten dort in dieser Zeit mit Tropenstürmen und starken Regenfällen rechnen. Das Auswärtige Amt rät, die regionalen Wettervorhersagen und Hinweise der Sicherheitsbehörden vor Ort zu verfolgen.