Reisebüro veruntreut Geld: Veranstalter haftet

Dresden (dpa/tmn) - Was passiert, wenn ein Reisebüro das Geld für eine Reise veruntreut? Eine Reiseveranstalter forderte es von den Urlaubern zurück. Doch das ist nicht rechtens, das Oberlandesgericht Dresden (Az.: 8 U 1974/13) entschied.

Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.

In dem verhandelten Fall hatten die Kläger im Reisebüro Urlaubsreisen nach Mexiko und Griechenland gebucht. Sie erhielten eine Reisebestätigung und eine Kopie des Sicherungsscheins. Auf dem Schein fehlte allerdings der Hinweis, dass das Geld ausschließlich an den Reiseveranstalter zu entrichten sei, wie das Gericht feststellte. So überwiesen die Kläger dem Reisebüro einen Betrag von 4228 Euro - den dieses nie an den Veranstalter weiterleitete.

Der Reiseveranstalter forderte von den Klägern in zwei Mahnschreiben die Zahlung. Weil keine Reaktion kam, stornierte der Veranstalter schließlich den Reisevertrag. Nach Ansicht des Gerichts muss er den Klägern dafür aber einen Schadenersatz in Höhe des Reisepreises zahlen.

Denn in dem konkreten Fall war das Reisebüro gegenüber den Klägern als Vermittler des Veranstalters aufgetreten und hatte ihnen eine Kopie des Sicherungsscheins übergeben. Das Reisebüro konnte auf die Software des Veranstalters zurückgreifen, um die Reisebestätigung und den Sicherungsschein zu drucken. Auch dies spricht dem Gericht zufolge für die Rolle als Vermittler.