Senioren bestohlen: Haftstrafen
Frau als Kopf der Bande muss vier Jahre ins Gefängnis.
Drei Angeklagte, die von Dezember 2018 bis Mai 2019 Senioren um ihr Erspartes gebracht haben, müssen ins Gefängnis. Sie wurden wegen insgesamt 18 Fällen von schwerem und gewerbsmäßigem Diebstahl verurteilt, den sie in unterschiedlichen Konstellationen begangen haben.
Die Haupttäterin, eine 32-jährige Frau, muss für vier Jahre hinter Gitter. Die zwei männlichen Mitangeklagten müssen für drei Jahre und drei Monate bzw. für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Gegen sie wurde der bestehende Haftbefehl aufgehoben, sie dürfen noch einmal nach Hause bevor sie einfahren. Die Frau bleibt in Haft.
Ein Gutachter hatte bei dem 26-jährigen Angeklagten, der die zweithöchste Strafe erhielt, festgestellt, dass er durch seine verminderte Intelligenz nur eingeschränkt schuldfähig war. Er habe sich von seiner Mitangeklagten beeinflussen lassen. Der dritte im Bunde, der 25-jährige Angeklagte, war gleichzeitig der Bruder des anderen Angeklagten und Lebensgefährte der Nichte der Hauptangeklagten. Er war oft als Fahrer mit dabei und bekam deswegen eine geringere Strafe als die beiden anderen.
Alle drei Angeklagte hatten einen Großteil der Taten gestanden. Zuvor gab es eine Verständigung zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Da wurde den Angeklagten zumindest ein Strafrahmen in Aussicht gestellt, wenn sie gestehen würden. Daran hat sich das Gericht auch gehalten.
Bei den Trickdiebstählen gingen sie immer ähnlich vor. Mal behaupteten sie – mit einem Blumenstrauß in der Hand – dass sie einen Nachbarn besuchen wollten und dem, weil der angeblich nicht da sei, eine Nachricht hinterlassen wollen. Dafür benötigten sie Zettel und Stift. Wenn die Senioren diese holten, haben die Angeklagten zu Überzeugung des Gerichts die Wohnungen betreten. Sie fragten aber mal auch nur nach der Toilette oder einem Glas Wasser. sp