Höchststrafe für Mord an Mirco

Das Gericht verbietet eine vorzeitige Entlassung von Olaf H. nach 15 Jahren. Der Verteidiger kündigt Revision an.

Krefeld. Für den Mord am zehnjährigen Mirco hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Krefeld am Donnerstag die höchstmögliche Strafe verhängt: Lebenslange Haft und Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Für den 45-jährigen Olaf H., der die Tat gestanden hatte, bedeutet dies, dass eine Entlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen ist.

Kaum hat Vorsitzender Richter Herbert Luczak den Urteilstenor verlesen, brandet aus dem Zuhörerraum Beifall auf. Der Richter verbittet sich das sofort energisch: „Es darf nicht der Eindruck entstehen, das Gericht hätte sich von der öffentlichen Meinung beeinflussen lassen!“

Dann begründet Luczak mehr als eine Stunde lang akribisch und mit schmerzhaften Details, warum Olaf H. wegen Mordes, Freiheitsberaubung und sexuellen Missbrauchs zu verurteilen war — und worin dessen besondere Schwere der Schuld besteht. „Was das Kind während der letzten Stunde seines Lebens durchlitten hat, ist von derartigem Gewicht, dass es sich beim Strafmaß auswirken muss“, betonte Luczak.

Olaf H. hatte Mirco am Abend des 3. September 2010 in seinem Auto entführt, in einem Waldstück sexuell missbraucht und dann mit einer Schnur erdrosselt. Besonders die 28-minütige Fahrt vom Entführungs- zum Tatort müsse für Mirco eine Qual gewesen sein, befand das Gericht. „Mirco hatte im Dunklen Angst. Er hatte Angst davor, dass etwas Schlimmes passieren würde. Er hatte solche Angst, dass er einnässte“, stellte Richter Luczak fest und folgte damit dem Plädoyer der Nebenklage.

Nebenklägerin Gabriele Reinartz zeigte sich mit dem Urteil zufrieden: „Das ist ganz wichtig für Mircos Eltern, ein Meilenstein für ihre Trauerarbeit.“ Gerd Meister, Verteidiger von Olaf H., empfand das Urteil als „zu hart“ und kündigte an, Revision beim BGH einlegen zu wollen.