Nur Olaf H. weiß, wie Mirco starb

Eindeutige Todesursache kann nicht mehr festgestellt werden.

Grefrath. Die Obduktion hat keinen Aufschluss darüber gegeben, wie der zehnjährige Mirco aus Grefrath am Abend des 3. September gestorben ist. „Es konnte keine eindeutige Todesursache festgestellt werden“, liest Richter Herbert Luczak aus dem Bericht vor. Vorher hat er Mircos Eltern behutsam darauf hingewiesen, dass es ihr Recht ist, diesem Teil der Verhandlung beizuwohnen, dass sie aber auch jederzeit den Gerichtssaal verlassen können. Es ist der Tag der vorgelesenen Gutachten. Ein Prozesstag, der mitten in den Sommerferien nötig ist, weil Pausen von mehr als drei Wochen nicht erlaubt sind.

Es geht um die Bekleidung des toten Jungen und um das Auto des mutmaßlichen Mörders Olaf H. (45) aus Schwalmtal. Demnach ist klar, dass Mirco mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in dem silbernen Passat gewesen ist, und zwar, als er seine Kleidung noch anhatte. Auch weitere Aussagen des mutmaßlichen Täters will das Gericht durch Gutachten prüfen lassen. Ob es etwa richtig ist, dass Mirco sich in die Hose gemacht hat, wie Olaf H. behauptet. An der Jogginghose haben sich Spuren von Urin gefunden, an der Unterhose konnten die Experten es nur vermuten, aber nicht beweisen.

Was sie beweisen konnten, ist, dass sich am Polohemd des Jungen, genauer gesagt: an dessen Knopfleiste, das Blut des Jungen befand. In einer der zahlreichen Vernehmungen hatte Olaf H. eingeräumt, er habe mit einem Messer auf den erdrosselten Jungen eingestochen, um sicherzugehen, dass er tot sei. Das wollte er vor Gericht nicht mehr bestätigen.

Damit bleibt die Frage, wie das Blut an das Polohemd kam, offen. Welche der Versionen, die er der Polizei erzählt hat, nun die Wahrheit ist — und ob überhaupt eine stimmt, das konnte die Obduktion nicht klären. Das Gericht hat zudem einen Rechtsmediziner befragt, ob man so, wie Olaf H. es beschrieben hat, überhaupt einen Menschen töten kann. Das Ergebnis: Mund und Nase müsste man schon etwa fünf Minuten zuhalten, um jemanden zu töten, aber unmöglich sei es nicht.

Am wahrscheinlichsten sei aber die Variante des Erdrosselns. Nach 15 bis 20 Sekunden werde man bewusstlos, bis zum Tod dauere es aber drei bis fünf Minuten unter gleich bleibender Gewalteinwirkung. Olaf H. schweigt dazu weiterhin. Am 2. September wird der Prozess fortgesetzt.