Loveparade: Die Macher sind entlastet — vorerst
Warum für die Staatsanwaltschaft Duisburgs Oberbürgermeisters und der Loveparade-Veranstalter nur Zeugen sind.
Düsseldorf. Gegen 16 Beschuldigte ermittelt die Staatsanwaltschaft Duisburg wegen der Loveparade-Katastrophe (21 Tote und hunderte Verletzte) wegen fahrlässiger Tötung: elf teilweise hochrangige Mitarbeiter der Stadt Duisburg, vier Mitarbeiter des Veranstalters und ein Polizist. Doch der oberste Repräsentant der Stadt, Oberbürgermeister Adolf Sauerland, wird nach dem unserer Zeitung vorliegenden, 452 Seiten umfassenden Zwischenbericht der Ermittler unbehelligt gelassen. Ebenso wie der Chef des Veranstalters der Loveparade, Rainer Schaller. Doch wie kann die Staatsanwaltschaft zur Entlastung der leitenden Köpfe kommen?
Oberbürgermeister Sauerland habe zwar die Loveparade nach Duisburg geholt, dabei aber aufgrund eines Ratsbeschlusses gehandelt, wird argumentiert. Zwar seien ihm im Rahmen der Vorbereitung des Events Schreiben vorgelegt worden. Darin sei es jedoch vorrangig um Finanzierungsfragen gegangen, nicht aber um das Genehmigungsverfahren und Planungsvorgänge, die für das spätere Unglück relevant waren. Allerdings heißt es in der unter Verschluss gehaltenen Akte auch, dass dies alles nur nach derzeitigem Ermittlungsstand gelte. Das weitere Verfahren kann also noch ergeben, dass Sauerland doch mehr eingebunden war. Dann kann auch die strafrechtliche Seite schon wieder anders aussehen.
Das gilt auch für Veranstalter Rainer Schaller. Auch er wird bei der Staatsanwaltschaft nur als Zeuge, nicht als Beschuldigter geführt. Da drängt sich die Frage auf: Wenn die Veranstaltung den Sicherheitsanforderungen nicht genügte, kann da der Chef des Veranstalters sagen, damit habe er nichts zu tun? Hätte er nicht seinerseits die Loveparade abblasen müssen? Und wenn doch gegen vier Mitarbeiter des Veranstalters ermittelt wird — hat er sie dann angemessen beaufsichtigt?
Doch auch hier strecken die Staatsanwälte — vorerst jedenfalls — die Waffen. Es sei nicht ersichtlich, dass Schaller in sicherheitsrelevante Entscheidungen eingebunden war und inwieweit er seine Mitarbeiter überwachte. Mit der Einschränkung: nach derzeitigem Stand der Ermittlungen.
Das Ermittlungsergebnis, das jetzt trotz offizieller Geheimhaltung in der Öffentlichkeit kursiert, stammt übrigens vom Januar. Doch Wesentliches dürfte sich seither nicht geändert haben. Jedenfalls sind aus den Zeugen Sauerland und Schaller bislang keine Beschuldigten geworden.