Landtagswahl 2017 Jenseits der Wahl: Bürgerbeteiligung in NRW
Das Kreuz auf dem Wahlzettel ist nicht die einzige Möglichkeit, Einfluss auf die Politik in unserem Bundesland zu nehmen.
Düsseldorf. Alle fünf Jahre seine Stimme abgeben — und das war es dann mit der Einflussnahme des Bürgers in der Demokratie? Nein, es gibt neben der Wahl noch weitere Instrumente für den Bürger, mit denen er Einfluss auf die nordrhein-westfälische Landespolitik nehmen kann. Auch wenn die Hürden dafür nicht so leicht zu nehmen sind.
So wie es auf kommunaler Ebene Bürgerbegehren und Bürgerentscheid gibt, um Einfluss auf das Geschehen vor Ort zu nehmen, so gibt es auch auf Landesebene drei Instrumente der direkten Bürgerbeteiligung:
Eine solche hat zum Ziel, dass sich der Landtag mit einem politischen Sachthema oder einem Gesetzentwurf befasst. Dafür ist Voraussetzung, dass mindestens 0,5 Prozent der stimmberechtigten Deutschen in NRW (etwa 66 000 Unterschriften) diese Initiative unterschreiben. Während die Bürger hiermit ein Thema lediglich auf die politische Agenda setzen können, ist die Einflussnahme bei einem anderen Instrument schon größer, dem
Hierbei geht es um den Erlass, die Aufhebung oder die Änderung eines Gesetzes. Der Landtag wird auf entsprechenden Bürgerwillen hin also verpflichtet, entsprechend zu handeln. Voraussetzung ist die Unterzeichnung durch mindestens 8 Prozent der stimmberechtigten Deutschen in NRW (rund 1 Million Unterschriften). Am weitesten gehend ist dabei der Volksentscheid.
Hier setzt sich das Volk an die Stelle des Parlaments. Es ist die Abstimmung über ein vom Landtag nicht verabschiedetes Gesetz. Entsprechend höher sind dabei die Hürden. Voraussetzung dafür ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, die mindestens 15 Prozent der Zahl der Stimmberechtigten (etwa zwei Millionen Unterschriften) betragen muss. PK