Gegen ewiges Leben im Netz

Wenn jemand stirbt, haben die Nachfahren oft Probleme. Sie wissen nicht, wie sie die Internetkonten löschen können.

Düsseldorf. Das Konto liegt bei „Facebook“ mit bunten Privatbildern, die Geschäftskontakte werden über das Portal „Xing“ gepflegt, das Nutzerkonto mit E-Mail-Postfach geführt und beim digitalen Modehaus wurden regelmäßig die Schuhe bestellt. Und dann? Wird gestorben. Was das normale Leben tatsächlich für alle bereithält, ist im Netz nicht unbedingt vorgesehen.

Denn vom Tod bekommen soziale Plattformen so wenig mit wie die Anbieter von E-Mail-Postfächern — wenn er ihnen nicht gemeldet wird. Eine Lösung: Mit Sterbeurkunde oder Erbschein übernimmt der Erbe Postfächer und alle anderen Inhalte in der digitalen Welt. Er kann entscheiden, was gelöscht wird und bei Bedarf neue Passwörter anfordern, mit deren Hilfe er auf Inhalte zugreifen kann. Facebook etwa bietet ein eigenes Formular für den Todesfall an, mit dem die Seite in eine Erinnerungsseite verwandelt wird. Alternativ kann das Profil verborgen werden, gelöscht werden die Daten allerdings nie.

Google hat einen Kontoinaktivitäts-Manager eingerichtet. Dort lässt sich einstellen, ob die Daten nach drei, sechs, neun oder zwölf Monaten bei Inaktivität automatisch gelöscht werden sollen.

Bei deutschen Firmen wie web.de oder gmx.de kann der komplette Account gelöscht werden, wenn der Erbberechtigte sich ausgewiesen und einen handschriftlichen Antrag gestellt hat. Xing schaltet das Profil auf unsichtbar, sobald ein Mitglied als verstorben gemeldet wird. Das Netzwerk schickt zur Überprüfung eine Mail an den Verstorbenen — die Antwort sollte dann ausbleiben.

Internetseiten wie digitaler-nachlass.com oder www.semno.de helfen dem digitalen Tod auf die Sprünge, fragen die Dienste ab und verlangen schließlich eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde. Dann wird gelöscht — und kassiert. Die Dienste sind eher etwas für professionelle Nachlassverwalter. kup