Spiel gegen den 1. FC Köln Streit über Ticketpreis-Erstattung bei Borussia Mönchengladbach

Düsseldorf · Die Verbraucherzentrale kritisiert Borussia Mönchengladbach und andere Veranstalter bei der Erstattung von Tickets. Der Bundestag beschließt Milliardenhilfe.

Ein Kameramann filmt das Aufwärmen der Mannschaften im zuschauerfreien Stadion Borussia Park. Das Spiel fand wegen des Coronavirus ohne Zuschauer als Geisterspiel statt.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Kein Fußball, kein Theater, keine Konzerte: Im Zuge der Corona-Krise sind alle Veranstaltungen abgesagt worden. Solche Absagen führen jetzt auch zu verbraucherrechtlichem Streit. Die Verbraucherzentrale NRW kritisiert mit scharfen Worten die Art, wie etwa Borussia Mönchengladbach die Erstattung der Tickets für das am 11. März ohne Zuschauerbeteiligung ausgetragene Spiel gegen den 1. FC Köln handhabt. Auf der Homepage des Vereins heißt es zwar, dass Inhaber einer Tageskarte den Wert des Kartenpreises erstattet bekommen. Doch steht dort auch: „Senden Sie dafür die Original-Tickets sowie das untenstehende Formular ausgefüllt per Post bis zum 31. März 2020 an…“

Eine solche Frist ist völlig aus der Luft gegriffen, sagt Mechthild Winkelmann, Pressereferentin der Verbraucherzentrale NRW. Sollte der Verein nach Ablauf dieser Frist keine Erstattung leisten, sei dies eine „unzulässige Verkürzung von Verbraucherrechten“. Es gebe gegenüber der allgemein gültigen Rechtslage mit Absagen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus stehen, keine Sonderregeln, betonen die Verbraucherschützer. Für den Rückzahlungsanspruch gelte die übliche Verjährungsfrist.

Das bestätigt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke: „Kommt der Veranstalter unabhängig davon, ob er den Ausfall zu verantworten hat oder nicht, seiner Leistungspflicht nicht nach, besteht ein Erstattungsanspruch des Kunden.“ Ein solcher Rückzahlungsanspruch verjähre erst innerhalb von drei Jahren. Bei Veranstaltungen, die wegen des Coronavirus abgesagt wurden bzw. an denen Zuschauer nicht teilnehmen konnten, könnten Ticketinhaber ihre Ansprüche bis Ende 2023 geltend machen.

Auch der Veranstalter der ausgefallenen Lit.Cologne fordert Ticketkäufer, die den Wert erstattet haben möchten, per Mail auf, den Veranstalter innerhalb von zwei Wochen über den Erstattungswunsch zu informieren. Ebenso wie die Formulierung des Fußballvereins vermittelt dies den Eindruck, dass danach eine Erstattung nicht mehr möglich sei.

Anders verhält sich die Stadt Wuppertal. Für abgesagte Veranstaltungen der Bühnen- und Sinfonieorchester GmbH „werden Online-Tickets auf gleichem Zahlungsweg zurückerstattet. Sie müssen hierfür nichts unternehmen“, heißt es im Schreiben an die Ticketkäufer.

Das Ticket-Unternehmen Eventim warnte indes davor, dass kleine und mittelgroße Veranstalter von Konzerten und Kulturevents in ihrer Existenz bedroht seien. Sollte es keine aufschiebende Regelung für die Ticketerstattung geben, werde die Kulturlandschaft in Deutschland umfassend und dauerhaft Schaden nehmen. Es müsse möglich sein, bis 30. September die Rückzahlung von Tickets zu strecken oder abgesagte Veranstaltungen im Herbst nachzuholen.

Gesetz für Schutz von Mietern auf den Weg gebracht

Unterdessen hat der Bundestag wegen der Coronakrise ein milliardenschweres Hilfspaket beschlossen. Es umfasst Maßnahmen zur Rettung von Arbeitsplätzen und Unternehmen, zur Unterstützung von Krankenhäusern sowie zur Sicherung von Lebensunterhalt und Wohnung der Bürger. Konkret verabschiedete der Bundestag einen 600 Milliarden Euro umfassenden Schutzschirm für größere Firmen. Der Staat will Garantien geben und notfalls wichtige Unternehmen ganz oder zum Teil verstaatlichen. Für kleine Firmen und Selbständige soll es Zuschüsse im Höhe von 50 Milliarden Euro geben. Das Geld wird über die Länder ausgezahlt. Auch um dies zu finanzieren, beschloss der Bundestag einen Nachtragshaushalt. Das Finanzministerium rechnet mit Kosten für die Hilfsprogramme von insgesamt mehr als 122 Milliarden Euro. Zugleich kommen wohl 33,5 Milliarden Euro weniger Steuern herein. Deshalb plant Finanzminister Olaf Scholz (SPD) eine Neuverschuldung von 156 Milliarden Euro.

Mietern darf nicht mehr gekündigt werden, wenn diese wegen der Corona-Krise die Miete nicht zahlen können. Das gilt für Mietschulden ab 1. April bis 30. Juni diesen Jahres. Im Grundsatz soll die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete aber bestehen bleiben. Wer die Kosten für Strom, Gas, Telekommunikation oder Wasser krisenbedingt nicht zahlen kann, soll davon nicht abgeschnitten werden. mit dpa