Deutliche Fehlerminimierung „Große Hilfe“ für Schiedsrichter: Videobeweis angetestet
Frankfurt/M. (dpa) - Hand? Foulspiel oder nicht? Rote Karte oder doch nicht? Die Bundesliga-Schiedsrichter dürfen darauf hoffen, dass ihnen bei ihrem schwierigen Job bald der zusätzliche Assistent vor dem Bildschirm entscheidend hilft.
Die erste Testphase für den Videobeweis in der Bundesliga ist nach Angaben des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL) erfolgreich verlaufen. „Es gab 44 klare Fehleinschätzungen bis zur Winterpause, von denen die Video-Schiedsrichter 33 hätten aufklären können“, sagte Ronny Zimmermann, der für die Referees zuständige DFB-Vizepräsident, am Montag in Frankfurt/Main.
Das für das Regelwerk zuständige International Football Association Board (IFAB) will im März 2018 über die Einführung des Videobeweises entscheiden. „Wir sind überzeugt, dass der Videoassistent - in welcher Form auch immer - kommen wird“, sagte Projektleiter Hellmut Krug von der DFL. „Und wir sind überzeugt, dass es ein Teil des Drucks vom Schiedsrichter nimmt.“ Dies bestätigte FIFA- und Bundesliga-Spielleiter Felix Zwayer. Er sprach von einer „großen Hilfe“ und rechnet auch damit, dass der Videobeweis bei der Weltmeisterschaft 2018 in Russland getestet wird.
DFB und DFL sehen eine „klare Fehlerminimierung“, die es bei der Einführung der neuen Technologie geben würde. Seit einem halben Jahr werden die Unparteiischen „offline“ im so genannten Replay-Center in Köln geschult. Die Live-Testphase für den Video-Assistenten startet in der kommenden Saison bei allen 306 Erstliga-Spielen. Dabei können die ersten strittigen Entscheidungen auf den Prüfstand gestellt werden.
„Das einzige, was derzeit aussteht, ist, dass es noch keine Kommunikation zwischen Videoassistenten und Schiedsrichter auf dem Platz gibt“, erklärte Zimmermann und betonte: „Der Chef auf dem Platz wird nach wie vor der Schiri sein. Wir reden von zusätzlichen Assistenten.“ Dem DFB-Funktionär ist auch folgende Botschaft an die Fans wichtig: „Für Fußball-Romantiker, der ich es auch bin: Es wird weiter Raum für Diskussionen bleiben.“
Die Video-Assistenten sollen auch im Ernstfall in Köln sitzen und nicht in einem Übertragungswagen vor dem Stadion. Für den Unparteiischen im Stadion soll zudem am Spielfeldrand eine Zone eingerichtet werden, wo er im Zweifelsfall auf einem Bildschirm die strittige Szene noch einmal anschauen kann.
Das IFAB hatte im März Grünes Licht für die Erprobung gegeben. Seitdem wird die neue Technologie in verschiedenen Länder getestet und kam auch schon beim Länderspiel Deutschland gegen Italien im November und bei der Club-WM in Japan zum Einsatz.
Der Video-Assistent soll jedoch nicht bei jeder umstrittenen Gelben Karte eingreifen, sondern nur bei diesen vier wichtigen Entscheidungen - wenn sie zweifelhaft sind: Torerzielung, Elfmetersituationen, Platzverweis und Spielerverwechslung.
Innerhalb von zehn bis 40 Sekunden, so Zwayer, kann der Entscheidungshelfer vor dem Fernsehschirm mit bis zu acht Kameraeinstellungen eine Entscheidung treffen. In vielen Fällen dauerte es bislang aber nicht einmal zehn Sekunden.
Der Ruf nach dem Video-Beweis war zuletzt nicht nur in der Bundesliga immer lauter geworden. So hatte Herbert Fandel, der Vorsitzende des DFB-Schiedsrichter-Ausschusses, gesagt, dass die viel diskutierte Schwalbe von Leipzigs Timo Werner beim 2:1 gegen Schalke Anfang Dezember vom Videobeweis entlarvt worden wäre.
Auch Hoffenheims Bundesliga-Trainer Julian Nagelsmann sprach sich grundsätzlich für „mehr Gerechtigkeit in dem sehr umkämpften Markt“ aus. Und Bundestrainer Joachim Löw sagte: „Wenn das System ausgereift sein wird, kann man es akzeptieren.“
Wann der Video-Assistent eingreifen soll:
Die Video-Assistenten sitzen in der Bundesliga in einer Art Zentrale in Köln und sind mit dem Schiedsrichter via Headset verbunden. Sie sollen aber nicht bei jeder Kleinigkeit eingreifen, sondern nach den Vorstellungen von DFL und DFB nur in vier Fällen.
TORERZIELUNG: zum Beispiel: Ging dem Tor unmittelbar ein Regelverstoß voraus: Foulspiel, Handspiel, Abseits, Ball aus dem Spiel?
ELFMETERSITUATIONEN: zum Beispiel: Ist der gegebene oder nicht gegebene Elfmeter berechtigt? War der Regelverstoß innerhalb oder außerhalb des Strafraums? War der Ball vorher im Aus?
PLATZVERWEIS: zum Beispiel: Tätlichkeit (im Rücken des Schiedsrichters), Notbremse, grobes Foulspiel.
SPIELERVERWECHSLUNG: zum Beispiel gibt der Schiedsrichter einem falschen Spieler die Gelbe oder Rote Karte. Der Schiedsrichter ist unsicher, wer das Vergehen begangen hat.