Milliardär Hopp übernimmt Mehrheit bei 1899 Hoffenheim
Hoffenheim (dpa) - De facto hat Dietmar Hopp bei 1899 Hoffenheim schon seit etwa 25 Jahren das Sagen und in dieser Zeit rund 350 Millionen Euro in den heutigen Fußball-Bundesligisten investiert. Jetzt hat der 74 Jahre alte Gesellschafter offiziell die Stimmenmehrheit übernommen.
Die Mitglieder machten auf der Jahreshauptversammlung des einstigen Dorfvereins in der Stadthalle Sinsheim mit einem einstimmigen Votum wie erwartet den Weg frei. „Mir geht es ganz und gar nicht um die Macht“, sagte Hopp. „Damit ist sichergestellt, dass nicht irgendwann ein anderer Präsident als Peter Hofmann eine eigene Agenda gegen meinen Willen entwickelt.“
Hopp ist damit der erste Privatmann, der einen Profifußballclub in Deutschland mehrheitlich anführt. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hatte im Fall Hoffenheim einer Ausnahme der 50+1-Regel zugestimmt. Eigentlich dürfen Investoren nicht die Stimmenmehrheit bei Proficlubs übernehmen. Bisher hielt Hopp 49 Prozent der Anteile an der Fußball-Spielbetriebs GmbH des Vereins. Der Ligaverband hatte sich Anfang Dezember mit Ausnahmeregelungen beschäftigt, dies ging ursprünglich auf eine Klage von Clubchef Martin Kind von Hannover 96 zurück. Die Bedingungen für die Mehrheitsübernahme bei mehr als 20-jähriger ununterbrochener und erheblicher Förderung wurden dabei durch die DFL gelockert.
SAP-Mitbegründer Hopp will sich am Freitag bei einer seiner seltenen Pressekonferenzen zu diesem Schritt äußern. Bei der Mitgliederversammlung nahm er die Besucher mit auf eine Zeitreise durch sein Leben als TSG-Mäzen. 1989 war er in der Kreisliga A eingestiegen. Unter seiner Regie stieg Hoffenheim 2008 unter Trainer Ralf Rangnick in die Bundesliga auf und wurde auf Anhieb Herbstmeister. „In Hoffenheim wurde alles mit privatem Geld finanziert. Es kostet den Steuerzahler nichts“, betonte Hopp, der für viele Fans von Traditionsclubs ein Feindbild ist.
Der Einfluss von Investoren wird im deutschen Fußball von der 50+1-Regel begrenzt. Dabei handelt es sich um einen Paragrafen in den DFL-Statuten, wonach Kapitalanleger grundsätzlich nicht die Stimmenmehrheit bei Kapitalgesellschaften übernehmen dürfen. Erlaubt ist jedoch, dass sich die Mehrheit des Kapitals im Besitz privater Investoren befindet.
Die Regel ist umstritten und wird zunehmend aufgeweicht. Die „Lex Leverkusen“ ließ schon länger Investoren zu, die „seit mehr als 20 Jahren vor dem 1. Januar 1999 den Fußballsport des Muttervereins ununterbrochen und erheblich gefördert“ haben. Das war im Grunde eine Ausnahmeregelung für die Werksclubs Leverkusen und VfL Wolfsburg. Eine andere Ausnahme ist RB Leipzig, das als Marketing-Instrument von Geldgeber Red Bull gilt, aber dennoch vor dieser Saison die Lizenz für die 2. Bundesliga erhielt.
Im vergangenen Dezember überarbeitete und präzisierte der Ligaverband die Statuten für den Umgang mit Ausnahme-Anträgen zu 50+1. Danach dürfen nunmehr nicht nur Wirtschaftsunternehmen die Mehrheit an einem Club halten. Wenig später genehmigte die DFL die Übernahme Hopps bei 1899 Hoffenheim. „Auch nach der Übernahme wird ein Beirat über die wirtschaftlichen und sportlichen Belange der TSG wachen, dabei bleibt die Verantwortlichkeit der Geschäftsführung unangetastet“, versicherte der mächtige Macher.
Etwas länger als Hopp gedulden muss sich Hörgeräte-Hersteller Martin Kind. Der Präsident von Hannover 96 kämpft seit Jahren gegen 50+1 und wartet nun auf das Jahr 2017, dann wird er 20 Jahre bei den Hannoveranern involviert sein und dürfte den Club übernehmen.