Verdacht der gefährlichen Körperverletzung Staatsanwaltschaft will Anklage gegen Jérôme Boateng erheben
München · Die Staatsanwaltschaft München I will gegen den früheren Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung an seiner ehemaligen Lebensgefährtin Anklage erheben.
Der Fall liege beim Amtsgericht München, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I. Nach Angaben eines Sprechers des Amtsgerichts München vom Mittwoch hat der zuständige Richter noch nicht über eine Zulassung der Anklage entschieden.
In solch einem öffentlichkeitswirksamen Fall wolle der Richter noch gründlichere Aufklärung betreiben. Die Nebenklage der Geschädigten sei allerdings zugelassen. Eine Stellungnahme von Boateng lag der Deutschen Presse-Agentur zunächst nicht vor. Zuerst hatten WDR und „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.
Die Anklage gegen den 31 Jahre alten Abwehrspieler vom FC Bayern sei bereits im Februar beim Amtsgericht München erhoben worden, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft weiter. In einem zweiten Fall ebenfalls wegen des Verdachts der Körperverletzung gegen dieselbe Geschädigte ermittelt die Polizei nach Behördenangaben noch.
WDR und „Süddeutsche Zeitung“ hatten geschrieben, dass die Anwaltskanzlei, die Boateng vertrete, erklärt habe, dass es um einen privaten Sachverhalt gehe, der im Wesentlichen auf unbewiesenen Behauptungen Dritter beruhe.