Nachtest zu spät: Dopingsperre von Andrianowa annulliert

Lausanne (dpa) - Ein halbes Jahr nach ihrer Dopingsperre ist die russische Leichtathletin Tatjana Andrianowa vom Internationalen Sportgerichtshof CAS freigesprochen worden.

Weil die Nachkontrolle ihrer positiven Dopingprobe von 2005 erst nach knapp zehn Jahren und damit außerhalb der damals gültigen Acht-Jahres-Frist erfolgte, wurde die Suspendierung Andrianowas durch den russischen Leichtathletik-Verband vom 2. Oktober 2015 annulliert, teilte der CAS am 14. April mit. Damit wurde dem Einspruch der Athletin gegen ihre Sperre stattgegeben.

Andrianowa war bei der WM in Helsinki am 9. August 2005 getestet worden - zunächst mit negativem Ergebnis. Fast zehn Jahre später, am 6. August 2015, ergab ein Nachtest Spuren des verbotenen Anabolikums Stanozolol. Der russische Verband sperrte die WM-Dritte von 2005 über 800 Meter daraufhin bis 2017 - doch die Verjährungsfrist war abgelaufen. Die Entscheidung, ein Disziplinarverfahren gegen Andrianowa einzuleiten, sei laut CAS „fehlerhaft“ gewesen.

Bis Ende 2014 galt laut CAS in den Bestimmungen des Leichtathletik- Weltverbandes IAAF die Regelung, dass Nachkontrollen innerhalb von acht Jahren zulässig sind. Diese hätten demnach für die Helsinki-WM bis zum August 2013 erfolgen müssen. Die erst später um zwei Jahre verlängerte Frist galt nicht rückwirkend für die WM 2005.