WADA: Nachtests von Dopingproben der WM 2005 nichtig
Moskau (dpa) - Zahlreiche durch Nachtests ermittelte Dopingfälle in der Leichtathletik könnten wegen abgelaufener Verjährungsfristen unbestraft bleiben.
Die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA machte am 6. April in einem Statement an die US-Nachrichtenagentur AP deutlich, dass die von acht auf zehn Jahre verlängerte Frist für Nachtests noch nicht für Dopingproben der Leichtathletik-Weltmeisterschaften 2005 gelte. Dennoch hatte der Leichtathletik-Weltverband IAAF auch Proben dieser Großveranstaltung nachträglich untersuchen lassen.
Die IAAF habe eine entsprechende Regeländerung aus dem April 2015 missinterpretiert, kommentierte die WADA. Davon profitierten könnten beispielsweise einige russische Athleten. Die IAAF verwies auf eine ausstehende Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofes CAS im Fall Tatjana Andrianowa, die rund zehn Jahre nach ihrem Bronze-Gewinn über 800 Meter bei der WM 2005 in Helsinki wegen Dopings gesperrt worden war. „Die IAAF wird keine weiteren Kommentare bis zum Abschluss des Verfahrens abgeben“, hieß es weiter.