Pechstein droht Schuldenberg nach BGH-Urteil
Berlin (dpa) - Nach der Niederlage vor dem Bundesgerichtshof plagen Claudia Pechstein ernsthafte Finanznöte.
Als Verliererin der gesamten Prozess-Serie vor den Zivilgerichten muss die Berlinerin nicht nur die Anwälte der Gegenseite und die Verfahrenskosten vor dem BGH, sondern auch in den beiden vorangegangenen Instanzen vor dem Landgericht und Oberlandesgericht München entrichten.
Die Gesamtkosten werden auf 200 000 bis 300 000 Euro geschätzt. Allein der Anwalt der Gegenseite, dem Eislauf-Weltverband ISU, kostet rund 70 000 Euro, das BGH-Verfahren knapp 90 000 Euro. „Zur finanziellen Situation gibt es von der Pechstein-Seite keinen Kommentar“, erklärte Manager Ralf Grengel am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Pechstein hatte unlängst ihre bisherigen Kosten im Kampf gegen den Eislauf-Weltverband ISU auf 750 000 Euro beziffert und zugegeben, dass inzwischen alle Rücklagen aufgebraucht seien.
Schon zur Finanzierung ihres eigenen Anwalts für den BGH-Prozess hatte Pechstein einen Aufruf gestartet, um durch Spendengelder 70 000 Euro aufbringen zu können. Für je 20 000 Euro bürgten damals die Gewerkschaft der Polizei/Bezirk Bundespolizei und die Fußballer-Gewerkschaft FIFPro. „Wir lassen Claudia nach diesem Fehlurteil des BGH nicht im Regen stehen und werden unseren Verpflichtungen nachkommen“, sagte Sven Hüber, der stellvertretende Vorsitzende der Polizei-Gewerkschaft am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.
Zugleich forderte er den Deutschen Olympischen Sportbund DOSB auf, sich nach der Entschuldigung bei Pechstein für die Fehlentscheidungen des Sports in Sachen der ungerechtfertigten Zwei-Jahres-Sperre auch an den finanziellen Folgen zu beteiligen. „Entschuldigen heißt auch, sie von den Schulden zu befreien“, erklärte Hüber. „Der DOSB sollte tätige Reue zeigen und auch in die Schatulle greifen“, sagte er.
Schon vor ihrem bisher wichtigsten Prozess hatte Pechstein angekündigt, bei einer Niederlage auf jeden Fall weiterzukämpfen. Sie wird nun Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht führen, weil sie ihr Grundrecht als deutsche Staatsbürgerin verletzt sieht. Mit einem Erfolg, der derzeit aber in weiter Ferne scheint, könnte sich auch ihre finanzielle Situation entspannen.
Mark-E. Orth, Kartellrechtsanwalt aus München, erklärte in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Donnerstag): „Meines Erachtens liegt im Zwang zum Abschluss einer Schiedsklausel, die Sportler vor die Schiedsgerichte zwingt, ein Verstoß gegen europäisches Kartellrecht vor.“
„Das Thema gehört vor den Europäischen Gerichtshof, aber leider hat man keinen Vorlageantrag an den EuGH gestellt. Schade - jetzt ist das Thema für ein paar Jahre tot“, fürchtet der Kartellrechtler. Auch das Bosman-Urteil, das die Transferrechte von Fußball-Profis vor 21 Jahren revolutionierte, war vom EuGH gefällt worden.
Die FIFPro, die aus ihrer Unterstützung für Pechstein nie einen Hehl machte, drängt weiterhin auf eine Reformierung des Sportgerichtshofes CAS. Obwohl der Druck zu Reformen erstmal verpufft scheint, forderte die FIFPro den CAS auf, mit den Sportler-Gewerkschaften enger zusammenzuarbeiten, „um eine echte strukturelle Vertretung und absolute Unparteilichkeit seiner Gerichte und Verwaltungen zu sichern“.
Im Namen deutscher Sportler äußerte DOSB-Athletensprecher Christian Schreiber sein Mitgefühl. „Es widerspricht dem Gerechtigkeitsgefühl, aufgrund von medizinisch widerlegten Indizien verurteilt worden zu sein, während in anderen Teilen der Welt positive Tests nicht geahndet oder gegen Bestechung beiseite geschafft werden“, bekannte der Ruderer. Andererseits bräuchten Athleten eine Sportgerichtsbarkeit, die unabhängig von Gerichten urteile.