Fragen & Antworten: Streitpunkt Überhangmandate
Berlin (dpa) - Mit den vom Verfassungsgericht verlangten Korrekturen am Bundestags-Wahlrecht stehen jetzt erstmals auch die Überhangmandate konkret auf dem Prüfstand. Nicht mehr als 15 will Karlsruhe noch akzeptieren.
Die Lösung des Problems dürfte nicht einfach werden.
Was sind Überhangmandate?
Sie entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland über die Erststimmen mehr Mandate direkt erobert, als ihr nach der Zahl der Zweitstimmen zustehen.
Wie erklärt sich die derzeitige Rekordzahl?
Bei der Bundestagswahl 2009 fielen zum ersten Mal gleich 24 solcher Bonus-Sitze an. Bei den ersten elf Bundestagswahlen gab es zusammen nur 17. Nach der deutschen Einheit stieg ihre Zahl sprunghaft an. Gründe waren der Einzug von mehr Parteien in den Bundestag und der gleichzeitige Rückgang der Zweitstimmen bei den beiden großen Parteien CDU/CSU und SPD.
Wer profitierte vor allem davon?
Bis auf eine Ausnahme haben seit 1949 diese beiden Parteien alle dieser Extra-Mandate erobert. Davon konnte sich Union die meisten sichern. Sämtliche Zusatz-Sitze nach der Wahl 2009 fielen etwa an sie. So ist Angela Merkel nach Helmut Kohl 1994 die zweite Kanzlerin, deren Mehrheit bei ihrer Wahl auf diesen Sondermandaten beruhte: Im Oktober 2009 erhielt sie 323 Stimmen, bei 312 Stimmen Kanzlermehrheit und 24 Überhangmandaten für die Union.
Kann die bisherige Praxis den Wählerwillen verzerren?
Ja. So verlor bei der Bundestagswahl 2009 die CDU in Baden-Württemberg 400 000 Zweitstimmen - die Zahl ihrer Überhangmandate erhöhte sich trotzdem von drei auf zehn. Die CSU in Bayern holte sich drei Überhangmandate, obwohl sie 600 000 Zweitstimmen verlor.
Welche Lösungsmodelle gibt es?
Die einfachste Möglichkeit zur Verhinderung von Überhangmandaten wäre die Abschaffung entweder der Erst- oder der Zweitstimme, um so zu einem reinen Mehrheitswahlrecht zu kommen. Ein solches Modell nach britischem oder US-amerikanischem Vorbild würde die Bildung eines Zwei- oder Drei-Parteiensystems begünstigen. In der ersten Großen Koalition (1966-69) unternahmen Union und SPD dafür bereits einen Anlauf, von dem die Sozialdemokraten dann aber wieder abrückten. Auch jetzt würde ein reines Mehrheitswahlrecht wie zur deutschen Kaiserzeit auf massiven Widerstand der kleineren Parteien stoßen.
Gibt es Alternativen?
Ein andere diskutierte Option ist ein gemischtes „Grabenwahlsystem“. Dabei werden Mehrheits- und Verhältniswahlrecht voneinander getrennt und jeweils auf die Hälfte der Parlamentsmandate angewandt. Direktmandate würden nach der Mehrheit im Wahlkreis vergeben, Listenmandate nach dem Anteil an den Zweitstimmen. Beide würden nicht mehr miteinander verrechnet.
Welche Vorstellungen haben SPD und Grüne ?
Die Sozialdemokraten favorisieren ein auch schon in mehreren Bundesländern angewandtes Modell, Überhangsitze durch Ausgleichsmandate für andere Parteien zu kompensieren. Ein Nachteil wäre die daraus resultierende deutliche Vergrößerung des Bundestags. Nach Berechnungen von Experten würde die Zahl der Abgeordneten damit um 200 bis 300 steigen. Dies will die SPD durch eine Veränderung der Wahlkreis-Zuschnitte abmildern.
Die Grünen plädieren dafür, alle überzähligen Direktmandate einer Partei in einem Bundesland mit den Parlamentsplätzen zu verrechnen, die von derselben Partei in einem anderen Bundesland erobert wurden, wo sie nicht so viele Direktsitze holen konnte. Damit würden nach Ansicht der Grünen Überhangmandate weitgehend beseitigt.
Wie ist die derzeitige Lage?
Würde am nächsten Sonntag ein neuer Bundestag gewählt, entstünden nach einer Prognose der Forscher der Wahl-Plattform election.de nur noch elf Überhangmandate. Die CDU käme demnach auf sieben solcher Sitze (drei in Sachsen-Anhalt, zwei in Sachsen, je einer in Thüringen und Baden-Württemberg) und die SPD auf vier (drei in Brandenburg, einer in Hamburg). Der Rückgang gegenüber 2009 erklärt sich durch die Änderungen im Bundestrend. CDU und CSU würden danach 163 Wahlkreise gewinnen (55 weniger als 2009), die SPD würde sich um 67 auf jetzt 131 Wahlkreise verbessern.
Ist mit einer schnellen Einigung zu rechnen?
Trotz der klaren Vorgaben der Karlsruher Richter und der knappen Zeit bis zur Bundestagswahl im Herbst kommenden Jahres werden in den nächsten Wochen schwierige Gespräche zwischen den Parteien erwartet. Die Einigung auf ein Modell, bei dem höchstens 15 Zusatzmandate übrig bleiben, ist noch nicht recht absehbar. Einfacher wäre eine Lösung, bei der solche Sitze grundsätzlich wegfallen. Dagegen hat sich bislang aber immer die Union verwahrt.