Verfassungsgericht könnte vorläufiges Wahlrecht anordnen

Berlin (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht könnte ohne Zustimmung des Bundestags ein neues Wahlrecht anordnen, falls sich die Fraktionen nicht rechtzeitig vor der nächsten Bundestagswahl auf eine Lösung einigen.

Das Gericht sei im Rahmen einer erneuten Entscheidung befugt, „Übergangsregelungen zum Wahlrecht zu treffen, soweit es diese für erforderlich hält“, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Mittwoch mit.

Diese Frage sei allerdings rein hypothetisch. Das Gericht habe in seinem Wahlrechtsurteil klare Vorgaben für ein vom Parlament zu beschließendes Wahlrecht gemacht. „Wir gehen davon aus, dass das Parlament auf dieser Grundlage noch rechtzeitig vor der nächsten Wahl ein neues Wahlrecht vorlegen wird“, erklärte der Sprecher.