Hintergrund: Bisherige Karlsruher Urteile
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über Klagen gegen die Hilfsmaßnahmen für notleidende Euro-Staaten. Die Karlsruhe Richter mussten sich schon öfter mit Fragen der europäischen Integration beschäftigen.
Ein Überblick über zentrale Entscheidungen:
„Solange I“, 1974: Die Karlsruher Richter sind skeptisch. Sie behalten sich eine Kontrolle von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften vor. Dies soll gelten, solange die Grundrechte in der Gemeinschaft selbst nicht ausreichend geschützt sind (Beschluss vom 29. Mai 1974 - 2 BvL 52/71).
„Solange II“, 1986: Das Verfassungsgericht nimmt sich zurück. Es will die Kontrolle über das Gemeinschaftsrecht nicht mehr ausüben, solange die Europäische Gemeinschaften „einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleisten“ (Beschluss vom 22. Oktober 1986 - 2 BvR 197/83).
„Maastricht-Urteil“, 1993: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass der EU-Vertrag von Maastricht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Übertragung von Kompetenzen auf die Europäische Union im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Währungsunion verstoße nicht gegen das Demokratieprinzip (Urteil vom 12. Oktober 1993 - 2 BvR 2134/92 u.a.).
„Euro-Verfassungsbeschwerden“, 1998: Der Zweite Senat verwirft zwei Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der geplanten Einführung des Euro als offensichtlich unbegründet (Beschluss vom 31. März 1998 - 2 BvR 1877/97 u.a.).
„Lissabon-Urteil“, 2009: Die Richter des Zweiten Senats unter dem heutigen Präsidenten Andreas Voßkuhle erklären das Zustimmungsgesetz zum EU-Vertrag von Lissabon für verfassungsgemäß. Zugleich setzen sie aber der weiteren Integration Grenzen: Ein Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat wäre unter dem Grundgesetz nicht möglich (Urteil vom 30. Juni 2009 - 2 BvE 2/08 u.a.).