Hintergrund: Die Empfehlungen zur Reform der Sicherheitsbehörden
Berlin (dpa) - Der Bundestags-Untersuchungsausschuss zu den Neonazi-Morden hat 47 Empfehlungen für Sicherheitsbehörden und Politik erarbeitet. dpa dokumentiert die wesentlichen Forderungen:
1. Polizei
„Es muss eine "Fehlerkultur" in den Dienststellen entwickelt werden.“
„"Interkulturelle Kompetenz" muss ein fester und verpflichtender Bestandteil der Polizeiausbildung sein (...).“
„Die Kommunikation mit Opfern beziehungsweise Hinterbliebenen, deren nächsten Angehörigen und ihnen nahestehender Personen ist eine (...) wichtige Aufgabe, die von dafür speziell geschulten Beamten wahrgenommen werden soll.“
2. Justiz
„(..) die Aus- und Fortbildungsangebote für Richter und die Aus- und Fortbildung für Staatsanwälte und Justizvollzugsbedienstete müssen die Grundlage dafür legen, dass Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus in ihrer Gefährlichkeit nicht unterschätzt werden.“
3. Verfassungsschutz
„In den Verfassungsschutzbehörden wird ein umfassender Mentalitätswechsel und ein neues Selbstverständnis der Offenheit gebraucht - und keine "Schlapphut-Haltung" der Abschottung.“
4. V-Leute der Sicherheitsbehörden
„Der Ausschuss fordert klare Vorgaben hinsichtlich der Auswahl und Eignung von Vertrauensleuten (u. a. bezüglich Vorstrafen), für deren Anwerbung und die Beendigung der Zusammenarbeit.“
- Einzelpunkt Demokratieförderung und Unterstützung durch den Bund
„Der Ausschuss spricht sich mit Nachdruck für eine Neuordnung der Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus aus, die für Verlässlichkeit sorgt und Planungssicherheit bietet.“