Niedersachsen räumt Panne bei Terrorfahndung ein

Hannover (dpa) - Bei der Fahndung nach der Neonazi-Terrorgruppe haben Innenministerium und Verfassungsschutz in Niedersachsen eine schwere Panne eingeräumt. Der als mutmaßlicher Komplize des Trios in Niedersachsen festgenommene Holger G. wurde dort bereits 1999 als möglicher Terrorhelfer observiert.

Der Verfassungsschutz des Landes habe die Erkenntnisse über den Mann aber nicht dauerhaft gespeichert und das Landeskriminalamt nicht eingeschaltet, sagte Niedersachsens Verfassungsschutzpräsident Hans Wargel am Mittwoch in Hannover.

Fälschlicherweise sei der heute 37-jährige Holger G. später nicht weiter überwacht und lediglich als Mitläufer eingestuft worden. Der Verfassungsschutz und Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) werteten dies als schweres Versäumnis. „Hier drängen sich einige Fragen auf, warum beim Begriff Rechtsterrorismus nicht alle Alarmglocken angegangen sind“, sagte Schünemann. Holger G. sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Er wurde am Sonntag festgenommen.

Warum der Staatsschutz nicht eingeschaltet und keine Telefonüberwachung angeordnet wurde, müsse dringend untersucht werden. „Niedersachsen hätte Holger G. als eigenen Verdachtsfall speichern und bearbeiten müssen“, sagte Wargel. „Wir hätten in Niedersachsen unabhängig von anderen Behörden tätig werden müssen.“

Holger G. soll dem Trio 2007 seinen Führerschein und vor etwa vier Monaten seinen Reisepass zur Verfügung gestellt und mehrfach Wohnmobile für die Gruppe angemietet haben. Ob eine weitere Überwachung nach 1999 das Trio hätte auffliegen lassen und die Mordserie stoppen können, ist unklar.

Der niedersächsische Verfassungsschutz habe den 37-Jährigen im Herbst 1999 auf eine telefonische Bitte des Verfassungsschutzes in Thüringen hin drei Tage lang in Hannover observiert, sagte Wargel. Der Verdacht sei gewesen, dass Holger G. dem untergetauchten Terror-Trio über eine Kontaktperson ein Quartier im Ausland vermitteln wollte. „Der Hinweis war: Er hatte vorher in Jena Kontakt zu den drei Personen.“

Die Überwachung habe ergeben, dass Holger G. zweimal aus einer Telefonzelle und einmal mit einem Handy telefoniert habe. Mit wem, sei nicht bekanntgeworden. Der Einsatz sei damals als Dienstleistung für Thüringen gesehen worden und trotz der schon damaligen Einstufung als Rechtsterrorismus in Niedersachsen nicht weiter bearbeitet worden, so Wargel. Der Observationsbericht wurde nach drei Jahren gelöscht. Die Behörden in Thüringen jedoch hätten den Bericht im Rahmen weiterer Ermittlungen bis heute bewahrt.

Eine Konsequenz aus der Panne müsse die Schaffung einer Zentraldatei für Polizei und Verfassungsschutz sein, bei der auf Bundesebene Informationen analysiert und koordiniert würden, meinte Schünemann. „Es ist klar, dass wir eine Veränderung in der Sicherheitsarchitektur brauchen, damit sich Fehler nicht wiederholen.“

Verfassungsschutzpräsident Wargel schloss eine rechte Gesinnung bei den zur Observation und Bearbeitung des Falles eingesetzten Verfassungsschützern aus. Niedersächsische Verfassungsschützer hätten auch keinen unmittelbaren Kontakt zu dem Terror-Trio gehabt.

Bei der Gruppe handelt es sich um die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe sowie ihre mittlerweile toten Komplizen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Sie sollen für bundesweit zehn Morde verantwortlich sein. Das Trio war vor rund zwei Wochen aufgeflogen.