Hintergrund Was bedeutet „Hetzjagd“?
Dresden (dpa) - Kann man bei den fremdenfeindlichen Vorfällen gegen ausländisch aussehende Menschen in Chemnitz von „Hetzjagden“ sprechen? Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hält das nicht für gerechtfertigt.
Eine juristische oder polizeiliche Definition für den Begriff gibt es nicht. Laut Duden wird das Wort abwertend für „das Verfolgen“ oder „Jagen eines Menschen“ benutzt.
Das verwandte Verb „hetzen“ gibt es bereits im Mittelhochdeutschen: für „jagen“ oder „antreiben“. Das Digitale Wörterbuch der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften gibt an, dass der aus der Jägersprache stammende Begriff schon früh in den allgemeinen Wortschatz übergeht - im Sinne von „zur Eile antreiben“ aber auch „durch Worte aufstacheln, aufwiegeln, gegeneinander aufbringen“.
Schon vor rund zehn Jahren wollte der damalige Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) einen Überfall auf Ausländer im sächsischen Mügeln nicht als „Hetzjagd“ werten. Mit Blick auf Medien, die über den Vorfall berichteten, sagte er: „Es gab keine Hetzjagd in Mügeln, sondern auf Mügeln und die Mügelner.“ Im August 2007 hatte eine Gruppe von rund 50 zumeist jungen Deutschen acht indische Besucher eines Stadtfestes verfolgt und ausländerfeindliche Parolen gebrüllt. Die Inder und weitere Menschen wurden verletzt. Mehrere Angreifer wurden wegen Volksverhetzung verurteilt.