Zeitung: Schweiz stellt Verfahren zu NSU-Mordwaffe ein

Zürich (dpa) - Die Schweizer Justiz plant einem Zeitungsbericht zufolge die Einstellung von Verfahren im Zusammenhang mit der Beschaffung der wichtigsten Waffe für die NSU-Mordanschläge.

Das Verfahren wegen Beihilfe zu Mord und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung gegen zwei Männer aus dem Berner Oberland werde nicht zu Anklagen führen, berichtete der Zürcher „Tages-Anzeiger“ am Mittwoch unter Berufung auf Polizei- und Justizkreise. Die Staatsanwaltschaft
äußerte sich dazu vorerst nicht.

„Trotz umfangreichen Ermittlungen fehlen die Beweise“, zitierte die Zeitung aus einem Polizeibericht. Die beiden Männer waren verdächtigt worden, in der Schweiz die tschechische Pistole vom Typ Ceska 83 besorgt zu haben, mit der die rechtsterroristische Gruppierung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) neun ihrer zehn Opfer umbrachte. Der Zeitung zufolge sollen die Männer zwar im kommende Woche beginnenden NSU-Verfahren gegen Beate Zschäpe - die einzige Überlebende der Bande - in München erscheinen, jedoch lediglich als Zeugen.

Einer der in der Schweiz verdächtigten Männer hatte erklärt, die Ceska 83 sei ihm gestohlen worden. Ein Postbote habe die von ihm bei einem Händler bestellte Waffe in seinem Hobbyraum deponiert. Dort sei sie von Unbekannten entwendet worden.