Zypern rüstet sich gegen Kapitalflucht
Nikosia (dpa) - Die EU bereitet in der Zypernkrise einen bisher einmaligen Schritt vor: die Einführung von Kapitalverkehrskontrollen. Um einen Zusammenbruch des Bankensystems nach der für kommenden Dienstag geplanten Öffnung der Banken zu verhindern, will Zypern vorübergehend der Zahlungsverkehr einschränken.
Ein entsprechendes Gesetz sollte am Freitagabend das Parlament in Nikosia passieren.
Darin werden der Finanzminister und der Chef der Zentralbank ermächtigt, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um das Geld im Land zu halten. Die zyprischen Banken sind seit einer Woche geschlossen und sollen nach jetziger Planung erst am kommenden Dienstag wieder öffnen. Es gilt als sicher, dass größere Beträge nicht ohne Genehmigung der Zentralbank auf unbestimmte Zeit ins Ausland überwiesen werden dürfen.
Die Europäische Zentralbank garantiert ihre Nothilfe für Zyperns Banken nur bis einschließlich Montag (25.3.). Danach sollen die Gelder nur noch fließen, wenn ein Rettungsplan von Europäischer Union und Internationalem Währungsfonds (IWF) in Kraft ist, der die Solvenz der Banken sichert.
Doch selbst wenn Zyperns Regierung bis Anfang nächster Woche ein Rettungspaket mit der Troika ausgehandelt habe, solle auf Druck der EZB der Kapitalverkehr reglementiert werden, schrieb das „Handelsblatt“. Nach dpa-Informationen sieht auch die Bundesregierung die Gefahr, dass am Dienstag die Banken nach Wiedereröffnung sofort wieder schließen müssten, wenn die Kunden an ihr Geld wollten.
Um eine massive Kapitalflucht nach Öffnung der Banken zu verhindern, könnten die 860 000 Zyprer dann nur noch begrenzt Bargeld abheben oder Geld überweisen. Bei den maroden zyprischen Banken liegen Einlagen von knapp 70 Milliarden Euro, darunter große Vermögen von Russen und Briten.
Zusätzlich sei im Gespräch, die Spareinlagen einzufrieren und Überweisungen nur mit einer vorherigen Genehmigung der nationalen Zentralbank zu erlauben, schrieb das „Handelsblatt“. Wie lange die Geldmittel auf den Sparkonten gesperrt werden, sei noch nicht entschieden. Die EZB wollte den Bericht nicht kommentieren.
Artikel 65 des Lissaboner Vertrages erlaubt Kapitalverkehrskontrollen für den Fall, dass die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit bedroht sind. Die nationalen Behörden erlassen die entsprechenden Gesetze.