Einzelhandel: Bis 24 Uhr brennt das Licht

Die Gewerkschaften kritisieren die Auswirkungen des Nacht-Shoppens.

Düsseldorf. Vielleicht gehört der nächtliche Supermarkt-Gang bald wieder der Vergangenheit an. Die mögliche Beschränkung des liberalisierten Ladenschlussgesetzes seitens der rot-grünen NRW-Landesregierung könnte den Gewerkschaften einen lange gehegten Wunsch erfüllen.

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt im Einzelhandel ist nämlich angespannt. Das NRW-Wirtschaftsministerium stellte bei der jüngsten Evaluation der geänderten Öffnungszeiten fest, dass der Abbau von Vollzeitbeschäftigung zugunsten von Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung weiterhin Trend ist.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht sogar von Missständen durch die Freigabe der Ladenöffnungszeiten. Unternehmen, die von den längeren Zeiten Gebrauch machen, hielten häufig die Arbeitszeitbestimmungen nicht ein. Geringfügig Beschäftigten würden keine Zuschläge für Nachtarbeit bezahlt. Seit 2006 ist es in NRW werktags generell erlaubt, rund um die Uhr geöffnet zu haben. In der Praxis liegt die Grenze jedoch bei 24 Uhr.