Entscheidung über Zumwinkel-Anklage steht bevor

In der Liechtenstein-Steueraffäre steht im November die Entscheidung über eine Anklage gegen den früheren Postchef Klaus Zumwinkel an. Zumwinkel wird vorgeworfen, Steuern in Millionenhöhe über Stiftungen in dem Fürstentum hinterzogen zu haben.

Bochum/Düsseldorf. In der Liechtenstein-Steueraffäre steht im November die Entscheidung über eine Anklage gegen den früheren Postchef Klaus Zumwinkel an. Zumwinkel wird vorgeworfen, Steuern in Millionenhöhe über Stiftungen in dem Fürstentum hinterzogen zu haben.

Die Ermittlungsergebnisse sollten zunächst im Oktober bei der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen erörtert werden, sagte ihr Sprecher Eduard Güroff am Mittwoch in Bochum.

Nach Gesprächen mit den Anwälten und Zumwinkel werde dann über eine Anklage entschieden. Der frühere Postchef versucht unterdessen, das Verfahren mit einem Strafbefehl zu erledigen, wie die Behörden nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwoch) bestätigten.

Der Fall Zumwinkel ist nur die Spitze des Eisberges bei den Bochumer Ermittlungen. Dort liegen Hunderte Akten über deutsche Steuersünder in der Liechtenstein-Affäre. Der Bundesnachrichtendienst hatte gestohlene Daten einer Liechtensteiner Bank für rund fünf Millionen Euro angekauft und so die Ermittlungen ins Rollen gebracht.

Im Herbst werde auch noch über weitere Anklageerhebungen entschieden, sagte Güroff. Ein Immobilienunternehmer war bereits im Sommer zu einer Bewährungsstrafe und 7,5 Millionen Euro Geldauflage verurteilt worden. Die hinterzogenen 11 Millionen Euro hatte er schon zuvor an den Fiskus gezahlt.

Am Mittwoch bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft Hamm Angaben der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwoch), wonach Zumwinkels Anwalt Hanns Feigen im Düsseldorfer Justizministerium schriftlich angeregt hat, das Verfahren mit einem Strafbefehl zu erledigen. Feigen betonte, Zumwinkel sei schon öffentlich vorverurteilt und weltweit an den Pranger gestellt worden.

Eine öffentliche Hauptverhandlung solle ihm erspart werden. Die Bochumer Staatsanwaltschaft sei jedoch zu einem solchen Schritt nicht bereit, berichtete die "SZ". Sie habe stattdessen Zumwinkels Anwalt signalisiert, das Verfahren könne möglicherweise nach öffentlicher Hauptverhandlung mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe sowie einer hohen Bewährungsauflage abgeschlossen werden.

Dies bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft nicht und verwies auf die noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen. Das Schreiben liege ihm auch noch nicht vor. Ein Sprecher des Justizministeriums hatte bestätigt, dass ein Schreiben eines Anwaltes von Zumwinkel bei der Strafrechtsabteilung eingegangen sei.

Es sei an die Generalstaatsanwaltschaft Hamm weitergeleitet worden. Vor dort sei es bereits nach Bochum geschickt worden, sagte eine Sprecherin. "Man habe nicht vor, auf das Verfahren einzuwirken", hieß es an beiden Stellen.