EU-Gipfel: Die Lehren aus der Griechen-Krise

Die Chefs der Regierungen suchen nach Regeln, um einen zweiten Fall zu verhindern.

Brüssel. Nachdem das 110-Milliarden-Euro-Hilfspaket für Griechenland im Bundestag abgesegnet worden ist, richtet sich die Diskussion darauf, welche Lehren die EU aus der Griechen-Krise ziehen soll. Folgende Vorschläge sind im Gespräch:

Frühere Einmischung: Die nationalen Parlamente und Regierungen der Euro-Staaten sollen bereits ihre Haushaltspläne zur Begutachtung nach Brüssel schicken, damit Korrekturen gefordert werden können, bevor Fakten geschaffen sind. Allerdings ist mit Widerstand aus den Hauptstädten zu rechnen, weil das einen Eingriff in die nationale Hoheit über Ausgaben und Einnahmen bedeutet.

Umfassendere Aufsicht: Eine Regierung soll sich künftig nicht allein für Defizite und Schulden rechtfertigen müssen, sondern auch für Schwächen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit oder Unwuchten zwischen Handel und Binnenwirtschaft. Deutschland drohen hier kritische Worte wegen der - aus Sicht vieler Nachbarn zu starken - Ausrichtung auf den Export.

Zügigerer Durchgriff: EU-Verfahren gegen Defizitsünder sollen rascher durchgezogen werden. Außerdem solle es schwieriger werden, politisch darauf Einfluss zu nehmen und Maßnahmen aufzuhalten. Größere Puffer: Die EU-Regeln sollen Haushaltsdisziplin auch in guten Zeiten verlangen, damit Länder Reserven für Krisen aufbauen. Zudem sollen die Banken mehr Kapital bunkern, damit man ihnen im Notfall Abschläge auf ihre Außenstände zumuten kann, ohne fürchten zu müssen, sie deswegen wieder mit Steuerzahlergeld retten zu müssen.

Härtere Strafen: Die Vorstellungen, wie lax haushaltende Staaten sanktioniert werden sollen, gehen über die bereits vorgesehenen, aber noch nie ausgesprochenen Strafzahlungen hinaus. Sie reichen von Kürzungen der EU-Subventionen über den Entzug von Stimmrechten bis hin zur Idee, Länder aus der Euro-Zone herauszubitten oder gar hinauszuwerfen. Da diese Vorschläge eine Änderung des EU-Grundvertrags erfordern, sind ihre politischen Chancen gering.

Notfall-Vorsorge: Im Gespräch ist ein europaweites Insolvenzrecht für Länder, damit ein Staatsbankrott überhaupt ordentlich abgewickelt und jede Forderung umgeschuldet werden kann. Zudem gibt es Überlegungen, eine europäische Rating-Agentur zu schaffen, um bei der Beurteilung des Ausfallrisikos nicht auf US-Anbieter angewiesen zu sein. Auf die sind Europas Regierungen ohnehin sauer, weil sie die Krise verschärft haben.

Bürgschaft Bundestag und Bundesrat haben die deutscheMilliarden-Hilfe für Griechenland gebilligt. Konkret geht es um eineBürgschaft für Notfall-Kredite von bis zu 22,4 Milliarden Euro. Die KfWkönnte erste Teilbeträge nun rasch auszahlen.

Paragrafen Das "Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zumErhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichenZahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz, WFStG)" enthält nur zwei Paragrafen.

Begründung Zur Begründung heißt es: "Ohne ein Handeln desInternationalen Währungsfonds und der 15 Staaten desEuro-Währungsgebiets käme es zur Zahlungsunfähigkeit Griechenlands, diedie Finanzstabilität in der Europäischen Währungsunion gefährden würde."

Anteil Der deutsche Anteil beträgt bei Teilnahme allerEuro-Staaten (außer Griechenland) rund 22,4 Milliarden Euro und wirdvon der Staatsbank KfW ausgereicht. Der Bund sichert dies mit einerGarantie ab. Im ersten Jahr sollen Kredite bis zu 8,4 Milliarden Euroausgezahlt werden, in den zwei Folgejahren soll die Summe von "weiterenbis zu 14 Milliarden Euro" nicht überschritten werden.

Änderung Auf Druck von Union und FDP wurde der Gesetzentwurfnoch einmal geändert. Dabei wurde klar gestellt, dass die bilateralenKredite der Euro-Gruppe sowie des Internationalen Währungsfonds (IWF)"im Rahmen eines gemeinsamen Vorgehens" gewährt werden.

Steuerzahler Die Notfall-Kredite belasten die Steuerzahlerzunächst nicht - die Hilfen könnten sich am Ende sogar als ein gutesGeschäft erweisen. Problematisch würde es, wenn die Kredite nichtzurückgezahlt werden können.