Vergabe von Krediten Nachbesserungen bei Regeln zu Immobilienkrediten

Berlin (dpa) - Die umstrittenen strengeren Vorgaben für die Vergabe von Krediten an Häuslebauer werden überarbeitet. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch Präzisierungen zur „Wohnimmobilienkreditrichtlinie“ der EU.

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Diese betreffen Kriterien zur Prüfung der Kreditwürdigkeit von Bauherren.

„Die bestehenden Regelungen werden präzisiert und die Rechtssicherheit erhöht, um die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu erleichtern“, teilte das Finanzministerium in Berlin mit. Damit reagiert die Regierung auf Kritik vor allem aus der Finanz- und Immobilienwirtschaft.

Neben den Klarstellungen wurden zugleich zusätzliche Instrumente beschlossen, damit die Finanzaufsicht Bafin vorbeugend bei einer drohenden Immobilienblase schnell eingreifen kann. So sollen zur Gefahrenabwehr höhere Hürden für neue Kredite für Wohnimmobilien möglich sein. Die Sparkassen kritisierten, dass Erleichterungen für Häuslebauer in einem Atemzug mit neuen Regularien für die Wohnungsbaufinanzierung verknüpft würden. Das „Vorratsgesetz“ zur Verhinderung von Immobilienblasen schaffe neue bürokratische Hürden, die Kreditvergabe völlig unnötig erschwerten.

Das Bundesfinanzministerium wies die Kritik zurück. Es gebe keinen Widerspruch, sagte Sprecherin Friederike Tiesenhausen. Das eine sei eine Präzisierung, das andere eine präventive Maßnahme für die Zukunft. Es gebe derzeit keine Lage am Immobilienmarkt, die den Einsatz solcher Vorsorge-Instrumente rechtfertigen würde.

Mit den beschlossenen zusätzlichen Instrumenten soll die Bafin „bei spekulativen Übertreibungen an den Immobilienmärkten“ eingreifen können, falls dies erforderlich werde. „Das bedeutet nicht, dass die Instrumente sofort zum Einsatz kommen“, stellte Finanzstaatssekretär Michael Meister (CDU) klar.

Geplant ist bei Fehlentwicklungen die Möglichkeit unter anderem einer Obergrenze für das Verhältnis zwischen Darlehenshöhe und Immobilienwert. So würde der Fremdfinanzierungsanteil gedeckelt. Der Gesetzentwurf betrifft nur Kredite für Bau und Erwerb von Immobilien, nicht aber für Umbau und Renovierung. Zudem sind Anschlussfinanzierungen, Kleindarlehen und Maßnahmen für den sozialen Wohnungsbau von den Vorgaben ausgenommen.

Mit der schon seit März geltenden EU-Richtlinie soll eine zu laxe Vergabe von Darlehen für den privaten Wohnungsbau und damit eine Immobilienblase verhindert werden. Auch deutsche Geldhäuser sind verpflichtet, die Kreditwürdigkeit von Kunden genauer zu prüfen. Bei den Anpassungen dieser Regeln wird nun klargestellt, dass eine Wertsteigerung durch Baumaßnahmen oder Renovierung bei der Kreditwürdigkeitsprüfung berücksichtigt werden darf.

Außerdem soll geregelt werden, dass - wie bisher - die Regeln für Verbraucher-Darlehensverträge grundsätzlich nicht auf die „Immobilienverzehrkredite“ anwendbar seien. Dies werde dazu beitragen, die Auslegungsunsicherheiten mancher Institute bei der Kreditvergabe beispielsweise an ältere Menschen zu beheben.

Die Kreditwirtschaft begrüßte die Nachbesserungen. Jedoch würden nicht alle Rechtunsicherheiten beseitigt. Unter anderem sollte gesetzlich ausgeschlossen werden, dass Gerichte später Banken oder Sparkassen, die diese Standards beachtet haben, eine mangelhafte Kreditwürdigkeitsprüfung vorwerfen können.

Wirtschaftsverbände, Länder und Vertreter der Koalition hatten der Bundesregierung vorgeworfen, bei der Umsetzung überzogen zu haben. Vor allem ältere Menschen und junge Familien hätten Probleme, Darlehen für die eigenen vier Wände zu bekommen. Von einem Einbruch bei Wohnimmobilien-Krediten wegen der Richtlinie war die Rede. Zahlen belegten dies aber kaum oder gar nicht.

Nach den Vorgaben dürfen Darlehen nur gewährt werden, wenn die laufenden Einnahmen der Kunden reichen, um zu Lebzeiten das Geld zurückzuzahlen. Banken können nicht mehr auch darauf schielen, dass die Immobilie selbst eine Sicherheit ist und zu Geld gemacht werden könnte. Hat eine Bank gegen Dokumentationspflichten verstoßen, kann der Kunde den Kreditvertrag jederzeit kündigen.