Neuerungen für die Kfz-Hauptuntersuchung geplant
München (dpa/tmn) - Jeder Fahrzeughalter ist erleichtert, wenn sein Auto ohne Mängel durch die Hauptuntersuchung kommt. Künftig soll es bei der Fahrzeugprüfung einige Neuerungen geben. Welche das sind, erklärt hier der TÜV Süd.
Bei der Hauptuntersuchung (HU) bekommen Fahrzeughalter ab dem 1. April 2012 voraussichtlich eine detaillierte Mängelliste. Eine Novelle der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), die im nächsten Februar den Bundesrat passieren soll, sieht unter anderem diese Neuerung für die HU vor, teilt der TÜV Süd mit. Sei zum Beispiel das rechte Rücklicht defekt, soll im Prüfbericht direkt darauf hingewiesen werden und nicht mehr allgemein auf eine fehlerhafte Fahrzeugbeleuchtung. Die Mängelliste könne dann als Reparaturauftrag für eine Werkstatt nützlich sein, so der TÜV Süd.
Die StVZO-Novelle sieht außerdem vor, dass die Plakette beim Überziehen des Untersuchungstermins nicht mehr rückdatiert werden darf. Wird der HU-Termin zum Beispiel um zwei Monate überzogen, sollen diese nicht mehr von den 24 Monaten bis zur nächsten Prüfung abgezogen werden können. Die nächste HU wäre dann grundsätzlich zwei Jahre nach der erfolgten Prüfung fällig. Das verleitet dazu, durch vorsätzliches Überziehen die nächste HU hinauszuschieben. Allerdings rät der TÜV Süd davon ab: Wer mit abgelaufener Plakette fahre, könne bei einem Unfall Probleme mit der Versicherung bekommen. Ab drei Monaten drohe obendrein ein Bußgeld.
Etwas länger könnte die Fahrzeugprüfung in Zukunft dauern, weil die Sachverständigen vor dem Technik-Check in der Prüfgasse zu einer Probefahrt verpflichtet werden sollen. Tritt die Änderungsverordnung für die StVZO am 1. April nächsten Jahres tatsächlich in Kraft, wird die Probefahrt für alle Fahrzeuge relevant, die ab diesem Stichtag neu zugelassen werden. Da für Neuwagen die erste HU nach drei Jahren ansteht, rechnet der TÜV Süd mit häufigen Probefahrten erst ab 2015.