Winterreifen-Regeln im Ausland - ein Überblick
München (dpa/tmn) - Die Winterreifenpflicht hängt in Deutschland von der Witterung ab: Im Ausland gelten oft andere Gesetze. Darauf weist der ADAC hin und gibt einen Überblick über die Regelungen anderer europäischer Länder.
Österreich: Im Zeitraum zwischen dem 1. November und 15. April des Folgejahres sind für Pkw und Lkw bei winterlichen Straßenverhältnissen entsprechende Pneus oder Schneeketten Pflicht. Die Mindestprofiltiefe von Winterreifen beträgt dort 4 Millimeter, hierzulande sind nur 1,6 Millimeter gesetzlich vorgeschrieben.
Schweiz: Wie in Deutschland und Österreich gilt auch in der Schweiz keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können Geldbußen verhängt werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.
Italien: Bei winterlicher Witterung kann für einzelne Strecken die Nutzung von Winterreifen oder Schneeketten vorgeschrieben werden. Dies gilt vor allem in den Provinzen Mailand und Südtirol. Im Aostatal gilt vom 15. Oktober bis 15. April eine Winterreifenpflicht.
Frankreich: Winterreifen („Pneus neige“) müssen nur auf Strecken genutzt werden, wo entsprechende Schilder am Straßenrand einen Hinweis darauf geben. Autofahrer müssen damit rechnen, dass die Schilder kurzfristig aufgestellt werden.
Tschechien: Winterreifen sind zwischen 1. November und 31. März des Folgejahres auf allen Straßen des Landes vorgeschrieben, sofern es die Straßenverhältnisse erfordern.
Slowenien: Zwischen dem 15. November und 15. März des Folgejahres müssen Winterreifen montiert sein. Außerhalb dieses Zeitraums schreibt das Gesetz die Nutzung bei Schnee, Eis und Glätte vor.
Kroatien: Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht. Winterreifen sind allerdings empfehlenswert, denn bei entsprechenden Straßen- und Wetterverhältnissen kann für bestimmte Streckenabschnitte Winterausrüstung vorgeschrieben werden. Gewerbliche Fahrzeuge müssen außerdem eine kleine Schneeschaufel an Bord haben.
Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Polen, Belgien und Niederlande: Dort gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings empfiehlt es sich, auch diese Länder sicherheitshalber im Winter nicht mit Sommerreifen zu bereisen. Schneeketten dürfen dort aufgezogen werden, wenn die Straßen fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt sind.