
Freigang aus dem MaßregelvollzugSexualstraftäter durften zu Prostituierten
Aus therapeutischen Gründen dürfen Sexualtäter aus dem NRW-Maßregelvollzug Bordelle besuchen. Es gebe aber keine durch die Kliniken finanzierten Besuche im Bordell. Eine ähnliches Therapieexperiment beschäftigt derweil die niedersächsische Landespolitik.